Versicherungsalphabet (Lebensversicherung)
- Ablaufleistung
- Abtretung/Zession
- Änderung der Vertragslaufzeit
- Änderung der Zahlungsweise
- Anfechtung
- Arbeitsunfähigkeit
- Ausbildungsversicherung
- Aussteuerversicherung
- Beitragsbefreiung
- Beitragsbestandteile
- Beitragsdepot
- Beitragsfreistellung
- Beitragsverrechnung
- Beitragszahler
- Beitragszahlung
- Beitragszahlungsdauer
- Beleihung
- Beruf
- Berufsart
- Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung)
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)
- Bezugsberechtigter
- Darlehenstilgung
- Deckungskapital
- Dienstunfähigkeit
- Direktversicherung
- Dynamik
- Einmalbeitrag
- Erlebensfallbonus
- Erwerbsunfähigkeit
- Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)
- Garantierter Beitrag
- Garantierte Rente
- Gesundheitsprüfung
- Gruppenversicherung
- Herabsetzen der Versicherungssumme
- Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (HZV)
- Inhaberklausel
- Kapitalabfindung
- Kapitallebensversicherung
- Kapitalertragsteuer
- Karenzzeit
- Kinderinvaliditätszusatzversicherung (KIZ)
- Kündigung
- Laufzeit
- Leibrentenversicherung
- Leistungsdauer
- Mitversichertes Kind
- Nichtrauchertarife
- Obliegenheiten
- Pfändung
- Pfandgläubiger
- Policendarlehen
- Private Rentenversicherung
- Prämienvorauszahlung
- Rendite
- Risikolebensversicherung
- Sammelinkasso-Versicherungen
- Sicherheitszuschläge
- Sterbetafeln
- Sterblichkeitsgewinne
- Steuern
- Stornoabschlag
- Stornogewinne
- Stundung der Beiträge
- Technischer Beginn
- Teilauszahler
- Termfix-Versicherung
- Überschussbeteiligung aller Arten
- Überschussbeteiligung: Bonussystem
- Überschussbeteiligung -verzinsliche Ansammlung
- Unfallzusatzversicherung (UZV)
- Verbundene Leben
- Vermögenswirksame Lebensversicherung
- Verpfändung
- Versicherer
- Versicherte Person
- Versicherungsbeginn
- Versicherungsdauer
- Versicherungsnehmer
- Vorläufige Deckungszusage
- Vorsorgeaufwendung
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
- Wegfall von Zusatzversicherungen
- Wiederinkraftsetzung
- Widerrufsrecht
- Zahlungsschwierigkeiten
- Zessionar
- Zillmerung
- Zinsgewinne
Aussteuerversicherung
Sicherstellung eines Kapitals zur
Finanzierung der Aussteuer o.ä. eines Kindes. Bei Heirat des mitversicherten
Kindes, aber nicht vor dem 18. Lebensjahr, spätestens jedoch mit dem 25.
Lebensjahr (auch ohne Heirat) wird die Versicherungsleistung fällig. Für das
mitversicherte Kind gilt, dass es bei Vertragsschluss nicht älter als 12 Jahre
(bei Jungen) beziehungsweise 10 Jahre (bei Mädchen) sein darf. Bei vorzeitigem
Tod der versicherten Person wird der Vertrag beitragsfrei weitergeführt. Stirbt
das mitversicherte Kind, wird i.d.R. das bis dahin angesammelte Kapital
ausgezahlt. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine
Termfix-Versicherung.
Gewinnquellen sind z.B. Risikogewinne als Ergebnis vorsichtiger Kalkulationen, Verwaltungskostengewinne und Zinsgewinne.
Der Sparanteil dient der Bildung der bei Vertragsfälligkeit auszuzahlenden, vertraglichen Versicherungsleistung (Versicherungssumme, Kapitalabfindung, Rente usw.). Der Sparanteil wird, je nach Tarif und/oder Vertragsbeginn (- jahr), mit einem garantierten Rechnungszins von 3% bis 4% verzinslich angesammelt. Der garantierte Rechnungszins ist in der Prämienkalkulation, quasi als Sofort-Bonus, bereits berücksichtigt.
Die bedeutendste Gewinnquelle für die Überschussbeteiligung ist das Kapital-Anlageergebnis, da bei langfristigen Kapitalanlagen in der Regel Anlageergebnisse erzielt werden, die über dem garantierten Rechnungszins liegen.
Durch Prämienvorauszahlung entstandenes Guthaben des Versicherungsnehmers, von dem die Prämie bei Fälligkeit abgebucht wird. Die abgezinste Summe aller zukünftigen Beiträge ist der zulässige Höchstbetrag des Beitragsdepots. Ein Beitragsdepot für die gesamte Versicherungsdauer ist von der Einmalprämie zu unterscheiden, da zwar die Zinsen auf das Beitragsdepot als Zinseinkünfte zu versteuern sind, die Ablaufleistung der Versicherung aber nicht der Kapitalertragsteuerpflicht unterliegt, sofern die Mindestlaufzeit (und andere steuertechnische Vorgaben) von 12 Jahren eingehalten wurde. Der Rückkaufswert wird nicht ausgezahlt, sondern als Einmalbeitrag verwendet. Weitere Beiträge sind dann nicht mehr zu entrichten. Allerdings werden dadurch Risikoschutz und Versicherungssumme u.U. erheblich verringert. Außerdem ist eine Beitragsfreistellung nur möglich, sofern ein gewisser Mindest-Rückkaufswert vorhanden ist. Unter steuerlichen Gesichtspunkten sollte eine Gesamt-Beitragszahlungsdauer von min. fünf Jahren erreicht werden. Eine spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist jederzeit möglich. Abzug der entstandenen Überschussanteile vom lfd. Beitrag. Entspricht auch der Sofort-Gewinnbeteiligung. Der Versicherungsnehmer kann vereinbaren, dass die Beiträge durch eine dritte Person gezahlt werden. Der Beitragszahler hat keinerlei Rechte, der Versicherungsnehmer bleibt Prämienschuldner Laufende Beitragszahlung bedeutet, dass während der Dauer der Versicherung mehrere Beiträge fällig werden. In der Regel wird bei der Beitragskalkulation von einer jährlichen Zahlungsweise ausgegangen (Ausnahme: Klein-Lebens- und Vermögensbildungsversicherungen). Die Jahresbeiträge können regelmäßig in unterjährigen Raten gezahlt werden.Hierbei werden in Abhängigkeit von der Ratenzahlung geschäftsmäßig festgelegte Zuschläge erhoben. Beispiel: Zahlweise monatlich: Zuschlag 5%.
Man unterscheidet echte und unechte unterjährige Beitragszahlung. Bei echten unterjährigen Beiträgen werden im Todesfall ausstehende Beitragsraten nicht mehr gefordert. Werden dagegen die ausstehenden Beitragsraten von der Versicherungsleistung gekürzt, so handelt es sich um unechte Beitragsraten. Problematisch ist die Verrechnung der ausstehenden Raten, insbesondere bei der Termfix- und Heiratsversicherung, da bei Tod des versicherten Versorgers keine Leistung fällig wird, sondern Beitragsbefreiung eintritt. Als einmalige Beitragszahlung oder Einmalbeitrag bezeichnet man das nur einmalig bei Vertragsabschluss zu entrichtende Entgeld für den Erwerb eines Versicherungsanspruchs. Bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles ist der Einmalbeitrag verfallen. Als Sonderausgabe absetzbar sind nur noch Einmalbeiträge zu reinen Risikoversicherungen und zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht
Die Beitragszahlungsdauer ist die vertraglich festgelegte Zeit, in der der Versicherungsnehmer die Beiträge für seine Lebensversicherung entrichtet.Die Beleihung ist i.d.R. bis zu 90% des Rückkaufswertes möglich. Der Zinssatz ist hierfür meist günstiger als ein Bankkredit. Beleihbar sind Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten. Siehe auch Policendarlehen. Ihr Beruf ist ein wesentliches Kriterium für die Risikoeinschätzung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Demzufolge gibt es bei vielen Gesellschaften berufsspezifische Preise. Für viele Berufe gibt es auch spezielle Zuschläge, oder Sie können sich nur bis zu einem gewissen Höchstalter versichern. Entsprechend Ihrer Auswahl der Berufsart werden die Tarife für die Berufsunfähigkeitsversicherung berechnet. Da nicht jeder Beruf hinterlegt werden kann, sind hier einige Berufe beispielhaft dargestellt. Bitte wählen Sie die Berufsart aus, die am besten zu Ihrem Beruf passt. Ein kaufmännischer Angestellter im Innendienst wählt z. B. "ohne körperliche Tätigkeit", Berufe mit "normaler körperlicher Tätigkeit" sind für Kfz-Mechaniker und ähnliche Berufe. Unter Berufe mit "schwerer körperlicher Tätigkeit" wäre z. B. der Straßenbauer einzustufen. In jedem Fall sollten Sie sich ein schriftliches Angebot anfordern. Hierzu brauchen Sie nur ein Häkchen hinter der von Ihnen ausgewählten Gesellschaft eintragen. Bitte geben Sie hierzu unbedingt Ihre genaue Berufsbezeichnung und die Branche an.
Berufsunfähigkeit
Darunter
versteht man die dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Gegen Berufsunfähigkeit kann
man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder
Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbständigen Vertrag (Selbständige
Berufsunfähigkeitsversicherung)
absichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent
Berufsunfähigkeit vor. Soweit vertraglich vereinbart, wird auch bei der
Zusatzversicherung eine Rente ausgezahlt. Die weitere Beitragszahlung
entfällt.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung)
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Rund 25 % aller Arbeitnehmer werden berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen sind Erkrankungen der Skelett- und Bewegungsapparates und des Herz- bzw. Gefäßsystems.
Betroffene müssen nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes verkraften, sondern müssen auch mit enormen finanziellen Einschränkungen rechnen. Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Durchschnitt 26 % des letzten Bruttogehalts. Die Differenz zu Ihrem jetzigen Nettogehalt sollte über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt sein.
Bei Berufsanfängern, Selbständigen und Freiberuflern ist der Rentenanspruch oft noch geringer oder entfällt sogar ganz.
Berufsunfähig ist wer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich sechs Monate außerstande ist, seinen Beruf auszuüben.
Die Versicherungsgesellschaften zahlen in der Regel bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % eine monatliche Rente. Aber auch den Beitrag brauchen Sie dann nicht mehr bezahlen. Es ist möglich eine sog. Staffelregelungen zu vereinbaren. Dann wird ein bestimmter Anteil der Leistung schon ab 25 % bezahlt. Die volle Leistung erhält man im Gegenzug dafür erst mit 66 oder gar 75 %.
Die Leistungsdauer der Versicherung sollte nicht vor dem 60. Lebensjahr enden. Wird ein kürzerer Zeitraum vereinbart, endet auch die Rentenzahlung nach Ablauf der Versicherung.
Der Beitrag der
BU-Versicherung richtet sich nach Alter, Beruf, Geschlecht und
Gesundheitszustand des Versicherten und nach der Versicherungsdauer, der
Leistungsdauer und der Höhe der vereinbarten Rente.
Der Beitrag kann z. B. durch eine Karenzzeit
reduziert werden. D. h. die Rentenzahlung beginnt z. B. erst nach einer Frist
von 6 (12, 24) Monaten. Allerdings muss man für die Dauer der Karenzzeit selbst
die entsprechenden finanziellen Rücklagen bereitstellen. Eine weitere
Möglichkeit zur Beitragreduzierung ist die Vereinbarung einer kürzeren
Versicherungsdauer. Hier ist zu beachten, dass die Leistungsdauer trotzdem, wie
oben erwähnt, mindestens bis zum 60. Lebensjahr andauert. Zusätzlich sollte
man sich darüber im Klaren sein, dass die Gefahr berufsunfähig zu werden nach
dem 55. Lebensjahr extrem steigt.
Auf jeden Fall sollte man die Versicherungsbedingungen genau studieren. Die Leistungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften weichen stark voneinander ab. Als Minimumkriterium sollte der sogenannte Verweisungsverzicht ohne Alterbegrenzung in den Bedingungen genannt sein. Verweisungsverzicht bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft im Falle der Berufsunfähigkeit auf Ihr Recht verzichtet, Ihnen einen anderen Beruf zuzuweisen, den Sie auch mit Ihrer Krankheit noch ausüben können.
Die BU-Versicherung kann als eigenständige Versicherung oder Kombination mit einer Risikolebens-, Kapitallebens-, oder einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden. Welche Kombination die sinnvollste ist richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf z. B. bei der Hinterbliebenenversorgung, oder ob Sie einen gleichzeitigen Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge wünschen.
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)
Sie kann nur
in Verbindung mit einer Hauptversicherung, z.B. einer Kapitalversicherung oder
einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei Berufsunfähigkeit
entfällt hier die Beitragszahlung
sowohl für die Zusatz- als auch für die Hauptversicherung. Zusätzlich kann
auch die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden.
Bezugsberechtigter
Der
Bezugsberechtigte wird meistens in der Police namentlich als Leistungsempfänger
genannt. Im Erlebensfall ist das zumeist der Versicherungsnehmer selbst. Für
den vorzeitigen Todesfall sollte ein zusätzlicher Bezugsberechtigter angegeben
werden. Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich ausgesprochen
sein. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht bedarf jede Änderung der
Zustimmung des Bezugsberechtigten. Dieser hat auch einen unmittelbaren
Rechtsanspruch auf die Leistung. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht hat der
Bezugsberechtigte nur eine Anwartschaft auf die Leistung. Das widerrufliche
Bezugsrecht kann auch jederzeit durch eine Mitteilung des Versicherungsnehmers
an das Versicherungsunternehmen geändert werden. Bei Fälligkeit der Leistung
wird aus der Anwartschaft ein Rechtsanspruch.
Darlehenstilgung
Ablösen eines
Darlehens/Kredites durch begleichen der Restschuld.
Deckungskapital
Die nicht für die
Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich
angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des Lebensversicherungsvertrages.
Den meisten Kapitalversicherungs-Verträgen liegt ein gezillmertes
Deckungskapital zugrunde.
Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert, auch
Rückvergütung genannt, ausbezahlt. Der Rückkaufswert setzt sich aus dem
üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag (Stornoabschlag) verringerten
Deckungskapital und den Überschussanteilen zusammen.
Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit
ist nur dann zu bejahen, wenn ein Beamter aufgrund seines gesundheitlichen
Zustandes in keinem Amt des öffentlichen Dienstes eingesetzt werden kann.
Erwerbsunfähigkeit ist gegeben, wenn die versicherte Person infolge Krankheit oder anderer Gebrechen oder von Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann.
Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)
Garantierte Rente
Die Höhe der
monatlichen Rentenzahlung ist für die gesamte Auszahlungszeit garantiert gleich
hoch. Die dazu kommenden Überschüsse können dagegen schwanken und deshalb
nicht garantiert werden. Es ist deshalb sinnvoll, bei dem Vergleich der
Rentenversicherungen nach Höhe der zu erwartenden Rentenzahlung, die
garantierte Rente als Vorgabe zu wählen
Gesundheitsprüfung
Eine
Gesundheitsprüfung ist i. a. die Voraussetzung für den Abschluss einer
Lebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger
Gesundheitsfragen der zu versichernden Person. Ärztliche Untersuchungen sind
bei Vertragsabschluss i. d. R. erst ab einer Versicherungssumme in Höhe von DM
250.000,- oder bei höherem Eintrittsalter üblich. Die
Schweigepflichtentbindungserklärung steht im Antrag, die besagt, dass der Kunde
mit seiner Unterschrift den Versicherer ermächtigt, für bestimmte Zeiten die
Angaben zu seiner Gesundheit bzw. Vorerkrankungen bei Ärzten, Krankenhäusern
usw. zu prüfen.
Direktgutschrift :
Bei der Direktgutschrift wird dem Versicherungsvertrag ein bestimmter
Prozentsatz des Deckungskapitals
im laufenden Jahr (i. d. R zwischen 0,5% und 2%) oder 35% des auf ihn fallenden
Überschussanteils sofort gutgeschrieben.
Rückstellung für
Beitragsrückerstattung (RfB) :
Bei der Rückstellung für Beitragsrückerstattung erfolgt eine Zuordnung nicht
unmittelbar zu dem einzelnen Vertrag.
Die im Geschäftsjahr anfallenden Überschüsse (Jahresüberschuss) werden der
Gewinnreserve (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) zugeführt.
Dem einzelnen Vertrag wird dann aus dieser Gewinnreserve eine
geschäftsplanmäßige (vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zu
genehmigende) Überschusszuweisung zugeführt. Diese Vorgehensweise führt zu
einer konstanteren Gewinnbeteiligung, da die Schwankungen der Überschüsse in
den einzelnen Jahren aufgefangen werden.
Methoden der G. sind folgende:
· Erhöhung der Ablaufleistung (verzinsliche Ansammlung)
· Bonussystem
· Dynamik
· Barauszahlung
· Verrechnung mit laufender Prämie (Sofortüberschuss)
Gruppenversicherung
Versicherung
einer Personenmehrheit durch einen Versicherungsvertrag, bei dem die
Gruppenleitung die Beiträge bei den versicherten Mitgliedern oder Arbeitnehmern
einzieht und geschlossen an den Versicherer abführt.
Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages
ergeben sich aus den Richtlinien des Bundesaufsichtsamtes für das
Versicherungswesen (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen).
Der zu versichernde Personenkreis muss nach objektiven Merkmalen aus der
Gesamtbelegschaft ausgewählt werden (z. B. Lebensalter , Personenstand,
berufliche Stellung etc.). Die Umschreibungen dieses Personenkreises sind im
Vertrag festzulegen. Bei einer Beteiligungsquote von mindestens 90% können
sowohl der rabattierte Einzeltarif als auch der Firmengruppentarif angewendet
werden. Auf eine Gesundheitsprüfung
wird bis zu einer vom Versicherungsunternehmen festgelegten Grenze verzichtet
(ausgenommen bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder
Berufsunfähigkeit), wenn weder eine Gegenauslese zu befürchten ist, noch
einzelne zu versichernde Personen ein besonderes Risiko darstellen.
Bei einer Beteiligungsquote von weniger als 90%, aber mindestens 50%, kann nur
der rabattierte Einzeltarif angewandt werden. Eine Gesundheitsprüfung
findet meist auf dem vereinfachten Gesundheitsfragebogen statt.
Bei Berufsverbänden müssen wenigstens 100 Mitglieder versichert werden, diese
Anzahl muss mindestens 50% eines objektiv zu umschreibenden Personenkreises
entsprechen. Angewandt werden kann aber nur der rabattierte Einzeltarif.
Der zu versichernde Personenkreis muss nach einheitlichen Leistungen versichert
werden, d. h. entweder müssen für den gesamten, objektiv umschriebenen
Personenkreis die Versicherungssummen oder die Beiträge gleich sein. Sollten
die Leistungen nach Berufsgruppen gestaffelt werden, ist es auch möglich,
mehrere Gruppen zu bilden, z. B.
Geschäftsführer, kaufmännische Angestellte, gewerbliche Angestellte; dabei
ist die Leistung für jede dieser Gruppen auch wieder einheitlich festzulegen.
Zusatzversicherungen können nur für den gesamten zu versichernden bzw. für
einen ausgewählten, objektiv umschriebenen Personenkreis eingeschlossen werden.
Eine Sonderform der Gruppenversicherung stellt die Sammelinkasso Versicherung
dar.
Herabsetzen der Versicherungssumme
Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (HZV)
Gesamte Kapitalabfindung
Garantierte Kapitalabfindung plus die Überschüsse, je nach Überschusssystem.
Eine Kapitallebensversicherung verbindet die Risikoabsicherung eines vorzeitigen Todesfalls mit einem Sparvorgang. Bei Ablauf der Kapitallebensversicherung kommt die Versicherungssumme plus Gewinne zur Auszahlung.
Die Kapitallebensversicherung sollte einen Baustein zur privaten Altersvorsorge sein. Die Lebensversicherungsgesellschaften unterliegen der staatlichen Aufsicht, daher kann die Kapitalanlage als sehr sicher betrachtet werden. Dafür muss man allerdings bei der Rendite u. U. Abstriche in Kauf nehmen.
Zur Absicherung der Familie oder eines Immobilienfinanzierung ist eine Kapitallebensversicherung nur u. U. zu empfehlen, da mit den hohen Versicherungssummen auch der Preis sehr hoch wird. Auf jeden Fall sollte man zuerst die Hinterbliebenen bzw. den Kredit mit einer Risikolebensversicherung absichern. Wenn dann noch ein Budget für die Altersvorsorge übrigbleibt, kann man darüber nachdenken.
Der Beitrag in der
Kapitallebensversicherung ist abhängig vom Alter, Geschlecht und dem
Gesundheitszustand der versicherten Person und von der Versicherungssumme und
der Laufzeit der Versicherung.
Mit der sog. Dynamik
wird ein Ausgleich für den inflationsbedingten Wertverlust erreicht, oder eine
Anpassung an den gestiegen Lebensstandart. Dynamik bedeutet, dass Sie in der
Regel jährlich ein Angebot zur Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes erhalten.
Dies können Sie annehmen oder innerhalb sechs Wochen ablehnen. Nach drei
aufeinanderfolgenden Ablehnungen erlischt die Dynamik. Personen mit schlechtem
Gesundheitszustand, sollten die Möglichkeit der Anpassung nicht verfallen
lassen. Die Dynamik kann jederzeit gekündigt werden. Insbesondere ab einem
Alter von 45 Jahren ist die Dynamik oft nicht mehr rentabel.
Die Beiträge zur
Lebensversicherung kann man als Vorsorgeaufwendungen
steuerlich geltend machen. Dies ist insbesondere für Selbständige oder Beamte
interessant, die die Vorsorgepauschale noch nicht ausgeschöpft haben.
Die Auszahlung der Ablaufleistung ist steuerfrei, wenn die Versicherungsdauer
mindestens 12 Jahre beträgt und mindestens fünf Jahre Beiträge bezahlt
wurden.
Aber auch für Angestellte gibt es einen interessanten steuerlichen Aspekt. Wer nämlich zusammen mit dem Arbeitgeber eine Lebensversicherung als sog. Direktversicherung abschließt, muss für die Beiträge (max. 3408,-- DM) im Jahr nur eine Pauschalsteuer in Höhe von 20 % bezahlen. Die Differenz zum persönlichen Spitzensteuersatz ist die Ersparnis.
Es können
Zusatzversicherungen gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden:
- Unfallzusatzversicherung,
d.h. leistet bei Unfalltod zusätzlich in Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme;
- Beitragsbefreiung,
d.h. im Falle der Berufsunfähigkeit müssen keine Beiträge zur
Kapitalversicherung bezahlt werden;
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung:
siehe unter Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ebenso muss für die Erträge aus Einmalbeitragsversicherungen Kapitalertragsteuer gezahlt werden. Die Kapitalertragssteuer beträgt zur Zeit 25% und ist lediglich eine Vorsteuer. Die Erträge müssen im Rahmen der Steuererklärung mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Die Karenzzeit kann bei einigen Versicherern bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel für 12, 18 oder 24 Monate vereinbart werden.
Tritt der Versicherungsfall ein, so verzögert sich die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente um die Karenzzeit. Dieser Zeitraum kann zum Beispiel durch Lohnfortzahlung oder Rücklagen überbrückt werden. Die Beitragszahlung entfällt jedoch sofort. Durch die Vereinbarung einer Karenzzeit reduzieren sich die Beiträge.
Kinderinvaliditätszusatzversicherung (KIZ)
Die KIZ versichert Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 18 Jahren. Ab einem Behinderungsgrad von 50% wird eine lebenslange Rente gezahlt. Optional ist hier auch eine einmalige Kapitalleitung der 24-fachen Monatsrente einschließbar. Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat gekündigt werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart, so kann der Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Versicherer kann den Vertrag nur außerordentlich kündigen.
Für den Versicherer gelten folgende außerordentliche Kündigungsgründe:
· Nichtzahlung der Erstprämie( § 38 VVG )
· Nichtzahlung der Folgeprämie ( § 39 VVG )
Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung durch das Versicherungsunternehmen ist eine qualifizierte Mahnung.
Die Laufzeit gibt die Dauer des Versicherungsverhältnisses an. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung kann von der Hauptversicherung (Risiko-, Kapitallebens- oder Rentenversicherung) abweichen. Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, Rentengarantie und BeitragsrückgewährDie Rente wird erstmals fällig, wenn der Versicherte den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn, d.h. den Ablauf der Aufschubzeit, erlebt. Sie wird lebenslänglich, mindestens für die garantierte Laufzeit der Rente gezahlt. Die Rentengarantiezeit beträgt häufig zwischen 5 und 20 Jahren. Stirbt der Versicherte während der Rentengarantiezeit, werden die restlichen garantierten Renten an die Begünstigten bzw. Erben ausgezahlt. Stirbt der Versicherte während der Aufschubzeit, so werden die eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Wegen der Rentengarantie und der Beitragsrückgewähr gewährt diese Form der Rentenversicherung auch einen gewissen Hinterbliebenenschutz.
1. Leibrentenversicherung
auf ein Leben nur mit aufgeschobener Rentenzahlung
Diese Form der Rentenversicherung unterscheidet sich von der erst genannten
dadurch, dass sämtliche Todesfallleistungen entfallen. Das bedeutet, es gibt
weder eine Rentengarantie noch eine Beitragsrückgewähr. Sie wird i.d.R. nur
alleinstehenden Personen oder in Verbindung mit einer
Witwenrenten-Zusatzversicherung angeboten.
2. Leibrentenversicherung
auf ein Leben mit sofort beginnender Rentenzahlung und Rentengarantie
Bei dieser Rentenversicherung beginnt die Rentenzahlung sofort, das bedeutet,
nach vereinbarter Rentenzahlungsweise setzt die erste Rentenzahlung 1 Jahr, 1/2
Jahr, 1/4 Jahr oder 1 Monat nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn ein.
Voraussetzung ist eine einmalige Beitragszahlung.
Die Rente wird lebenslänglich mindestens für die, unabhängig von Erleben
garantierte Laufzeit
der Rente, gezahlt. Die sofort beginnende Rentenversicherung entsteht häufig
aus der Verrentung der fälligen Versicherungssumme einer
Kapital-Lebensversicherung.
Bei fast allen
Kapital-Lebensversicherungen hat der Versicherungsnehmer bzw. der
Bezugsberechtigte das Recht, seine Versicherung bei Ablauf in eine
Rentenversicherung umzutauschen.
In der Regel erfolgt der Umtausch nach einem speziellen Optionsrententarif.
Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung in das bewegliche Vermögen oder in Forderungen und sonstige Rechte des Versicherungsnehmers.
Siehe auch Pfandgläubiger
Der P. kann aufgrund eines vollstreckbaren Titels oder eines vertraglichen Pfandrechtes (BGB §§ 1204 ff i.B. 1273 - 1290) zwangsweise Leistungen an sich verlangen. Der Versicherer kann eine zu verzinsende Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung gewähren, aber nur bis zur Höhe der Rückvergütung. Das Policendarlehen muß spätestens bei Ablauf oder im Leistungsfall der Versicherung zurückgezahlt werden. In der Regel geschieht dieses dann durch Verrechnung mit der Leistung. Die private Rentenversicherung ist für den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge das geeignete Produkt. Entgegen der Kapitallebensversicherung, die den Schwerpunkt auf eine einmalige Kapitalauszahlung legt, steht bei der privaten Rentenversicherung eine monatliche Rente bis zum Lebensende im Vordergrund. Eine Absicherung im Todesfall besteht nur in Höhe der eingezahlten Beiträge. Eine einmalige Auszahlung ist aber auch bei der Rentenversicherung möglich. Welche Form zur privaten Alterssicherung die bessere ist, kommt auf die persönlichen Umstände an. Insbesondere für Personen ab dem 45. Lebensjahr oder mit bestehenden Krankheiten, ist die Rentenversicherung oft die richtige Wahl. Grundsätzlich sollte man aber vergleichen, welche der beiden Versicherungsformen die höhere Rendite verspricht.Die Rentenversicherung gibt es
in zwei Varianten:
- Aufgeschobene Rente: die Rentenzahlung beginnt erst nach der
festgelegten Aufschubzeit. Bis dahin sind Beiträge zu leisten. Grundsätzlich
sollten nur Tarife gewählt werden, die eine Rentengarantie von mindestens 10
Jahren beinhalten. Denn stirbt der Versicherte kurz nach dem Rentenbeginn
gehört das ganze Geld der Versicherungsgesellschaft und die Hinterbliebenen
gehen leer aus. Außerdem sollte auf jeden Fall die sog. Beitragsrückgewähr in
der Aufschubzeit vereinbart sein.
- Sofortbeginnende Rente: Nach Einzahlung eines einmaligen Beitrages erhält man lebenslang eine Rente. Diese Anlageform richtet sich an ältere Personen, die kurz vor oder bereits im Ruhestand sind. Der Vorteil liegt in einer gutverzinsten Anlage, die meist noch steuerfrei ist. Aber Achtung: Hier ist unbedingt eine Regelung zu treffen, was nach dem Tod des Versicherten mit dem übrigen Geld passieren soll.
Mit der sog. Dynamik wird ein Ausgleich für den inflationsbedingten Wertverlust erreicht, oder eine Anpassung an den gestiegen Lebensstandart. Dynamik bedeutet, dass Sie in der Regel jährlich ein Angebot zur Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes erhalten. Dies können Sie annehmen oder innerhalb sechs Wochen ablehnen. Nach drei aufeinanderfolgenden Ablehnungen erlischt die Dynamik. Personen mit schlechtem Gesundheitszustand, sollten die Möglichkeit der Anpassung nicht verfallen lassen. Die Dynamik kann jederzeit gekündigt werden. Insbesondere ab einem Alter von 45 Jahren ist die Dynamik oft nicht mehr rentabel.
Bei den meisten
Rentenversicherungsgesellschaften wird die Rente in zwei Teilen ausgewiesen:
- Garantierte
Rente
Darunter versteht man die Rente mit der Sie auf jeden Fall rechnen können.
-Bonusrente, oder nicht garantierte Rente
Diese Rente wird aus dem Gewinn der Gesellschaften realisiert. Sie ist deshalb
von vielen Faktoren abhängig, die sich während der oft langen Laufzeit
mehrmals ändern können (z.B. Zinsniveau für Kapitalanlagen. Bei einem
Vergleich sollten Sie daher auf jeden Fall auch die Unterschiede bei der
garantierten Rente beachten.
Auch für den Rentenbezug kann man verschiedene Formen wählen.
- Dynamische Rente: Die
Rente steigt jedes Jahr um einen bestimmten % -Satz, meist zwischen 3 und 4 %.
Damit wird der Kaufkraftverlust ausgeglichen.
- Teildynamische Rente: Hier wird nur wenig angepasst, meistens 1 %
jährlich, aber dafür ist die Anfangsrente höher.
- Konstante Rente: Die Rente wird nicht angepasst. Dafür ist die
Anfangsrente wesentlich höher.
- Fallende Rente: Die Rentenzahlung beginnt mit einem hohen Betrag und
wird jährlich reduziert.
Es können
Zusatzversicherungen gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden:
- Unfallzusatzversicherung:
leistet bei Unfalltod zusätzlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme;
- Beitragsbefreiung:
im Falle der Berufsunfähigkeit müssen keine Beiträge zur Rentenversicherung
bezahlt werden;
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung:
siehe unter Berufsunfähigkeitsversicherung ;
- Hinterbliebenenrente: Es kann nach dem Tod des Versicherten auch eine
Person bestimmt werden, die dann die Rente (es kann auch ein bestimmter
Bruchteil vereinbart werden) bekommt.
Stets ist zu berücksichtigen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse einem ständigen Wandel unterworfen sind und heutige Annahmen sich in der Zukunft ändern können. Da die kapitalbildende Lebensversicherung nicht nur ein Sparvorgang ist, sondern auch Versicherungsschutz bietet, ist ein Vergleich mit anderen Sparformen nicht ohne weiteres möglich. Die Berechnung von Dr. Dieter Farny (Die Rentabilität langfristiger gemischter Lebensversicherungen, Köln 1983) weist unter Zugrundelegung eines Eintrittsalters von 30 Jahren und einer Vertragslaufzeit von mindestens 24 Jahren für die Vergangenheit eine steuerfreie Erlebensfallrendite von 5,5 % aus. Eine Fortschreibung auf der Grundlage der obigen Annahmen in die Zukunft führt zu einer eher noch verbesserten Rendite der Lebensversicherung. Die Risikolebensversicherung ist für die Versorgung der Familie oder die Absicherung eines Darlehens im Todesfall gedacht. Überlegen Sie wie viel Geld Ihre Familie monatlich benötigt. Wenn Sie das nun mit der Zeit- bis sich Ihre Kinder selbst versorgen können - hochrechnen, dann ergibt sich die Versicherungssumme und die Dauer der Absicherung.
Auch Hausfrauen/-männer tragen einen erheblichen Anteil zum Familieneinkommen bei. Bedenken Sie, welche Kosten Sie hätten, wenn Sie für die Kinderbetreuung und Haushaltsführung jemand einstellen müssten. Deshalb macht es durchaus Sinn, auch die Hausfrau/-mann abzusichern.
Der Beitrag der Risikoversicherung richtet sich nach dem Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht, Raucher oder Nichtraucher und nach der Dauer und der Höhe der Versicherung. Die meisten Gesellschaften erzielen Gewinne, die Sie gleich als eine Art Rabatt vom Beitrag abziehen. So wird die Beitragshöhe von vornherein gemindert. Trotzdem sollten Sie hier auf jeden Fall vergleichen, da es sehr große Beitragsunterschiede gibt.
Viele Risikolebensversicherungen kann man innerhalb der ersten 10 Jahre in eine Kapitalversicherung umwandeln. Dies ist dann von Vorteil, wenn man zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge beginnen möchte oder in der Zwischenzeit an einem schweren Leiden erkrankt ist.
Die Risikoversicherung gibt es
in verschiedenen Formen:
- mit gleichbleibender Versicherungssumme, d.h. dass die Versicherungssumme
während der gesamten Laufzeit konstant bleibt. Die Versicherungsunternehmen
können allerdings Beitragsanpassungen durchführen.
- Verbundene Risikoversicherung, d.h. dass zwei oder mehrer Personen mit einer
Police versichert werden. Sie ist meist etwas günstiger als einzelne Verträge.
Allerdings wird die Versicherungssumme nur einmal ausbezahlt.
- mit fallender Versicherungssumme, d.h. dass bei Absicherung eines Darlehens
die Versicherungssumme in einem bestimmten Rhythmus fällt und die
Versicherungssumme automatisch an die Höhe der Restschuld angepasst wird.
Bei vielen Risikoversicherungen besteht die Möglichkeit Zusatzversicherungen zu integrieren. Die wichtigsten sind die Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe dort) und die Unfallzusatzversicherung, die bei einem Unfalltod zusätzlich leistet.
Risikoversicherungen können in der Regel jedes Jahr gekündigt werden. Man kann den Versicherungsschutz allerdings auch jederzeit nach unten korrigieren. Das macht z. B. dann Sinn, wenn die Kinder größer werden und die Dauer für ihre Versorgung geringer wird.
Die Sammelinkasso-Versicherung stellt eine Sonderform der Gruppenversicherung dar.Die Vertragspartner und die Vertragsformen sind gleich dem Gruppenversicherungsvertrag, bei den Voraussetzungen entfällt jedoch die für die Gruppenversicherung geforderte objektive Umschreibung des zu versichernden Personenkreises.
Die Vergünstigungen der Lebensversicherung mit Sammelinkasso werden aber nur eingeräumt, wenn
· mindestens 10 Arbeitnehmer versichert werden,
· der Versicherungsnehmer die Beiträge kostenfrei in einer Summe an das Versicherungsunternehmen abführt,
· bei Kapitalversicherungen die Gesamtversicherungssummesumme mindestens DM 300.000,- , bei Rentenversicherungen die Gesamtjahresrente mindestens DM 30.000,- beträgt,
· der Versicherungsnehmer auch die Inkassokontrollen durchführt.
Ausnahme:
Die Sammelinkasso-Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
setzt eine geschlossene Beitragsabführung nicht voraus.
Inhalt: Der Zeitpunkt des Ablebens von männlichen und weiblichen Personen verschiedener Altersgruppen um statistische Mittelwerte zu errechnen. Durch veraltete Sterbetafeln und positive Risikoauslese entstehen, bei Zunahme des durchschnittlichen Lebensalters, vorteilhaftere Sterblichkeitsverläufe als die in den Beitrag eingerechneten. Die Lebensversicherung unterliegt wegen ihres Vorsorgecharakters einer besonderen steuerlichen Behandlung.
1. Bestandteil des 3-Säulen-Systems:
Begünstigt werden private Lebensversicherungen und Direktversicherungen.
2. Maßnahmen der staatlichen Förderung:
- Die Beiträge sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen auf die Einkommensteuer anrechenbar. Es gelten jedoch Höchstbeiträge für die Gesamtsumme der Vorsorgeaufwendungen. Zu diesen Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Dadurch bleibt für die Lebensversicherung eventuell nur noch ein mehr oder weniger großer Teil, der als Vorsorgeaufwand abgesetzt werden kann.
- Es wird keine Versicherungssteuer erhoben.
- Es besteht eine einkommensteuerrechtliche Begünstigung, denn auf die Überschüsse ist keine Einkommensteuer zu zahlen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestlaufzeit von 12 Jahren
- keine fondsgebundene Lebensversicherung
- keine Risiko-Lebensversicherung
- kein Einmalbeitrag
Lebensversicherungsunternehmen ziehen in der Regel vom Versicherten-Guthaben (Deckungskapital) bei vorzeitigem Rückkauf einen gewissen Prozentsatz (in der Regel 5-10%) ab, um die Verwaltungskosten für einen vorzeitigen Rückkauf zu decken. Bei vorzeitiger Stornierung verlangen Versicherungsunternehmen zur Abdeckung des entstehenden Verwaltungsaufwandes einen Stornoabschlag, der in seltenen Fällen höher als der tatsächliche Aufwand ist. Beiträge zu einer Lebensversicherung können für eine bestimmte Zeit gestundet werden, üblich ist ein halbes Jahr. Für die gestundeten Beiträge müssen Zinsen gezahlt werden, die Beiträge sind nachzuentrichten. Beginn des prämienbelasteten Zeitraumes laut Antrag bzw. Police. Der technische Beginn ist zu unterscheiden vom vertraglichen (materiellen) Beginn (Beginn der Risikotragung).
Liegt der technische Beginn vor dem vertraglichen Beginn (Rückdatierung), so darf die Prämie nur ohne den Risikoanteil erhoben werden, da für diesen Zeitraum keine Risikotragung vorliegt. Dem Versicherungsnehmer stehen bereits während der Vertrags-Laufzeit aus der vertraglich festgesetzten Versicherungssumme mehrere Auszahlungen zu, die nach Vertragsablauf der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme entsprechen. Die Höhe der Teilauszahlungen ist begrenzt durch das Deckungskapital bzw. den Rückkaufswert. Die erste Teilauszahlung darf aus steuerlichen Gründen frühestens nach zwölf Jahren erfolgen. Eine Unterart der Kapitalversicherung.
Die Termfix-Versicherung ist eine Versicherung mit festem Auszahlungstermin, d.h. sie wird zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Termin ausbezahlt. Wenn der Versicherte vorher stirbt, braucht bis zur Fälligkeit kein Beitrag mehr gezahlt zu werden.
Meist wird diese Versicherungsart gewählt, um die Aussteuer oder Ausbildung der Kinder zu finanzieren
Überschussbeteiligung aller Arten
Erlebensfallbonus: Verstärkung der Erlebensfallleistung
Bonusansammlung: siehe Überschussbeteiligung: Bonussystem
Verzinsliche Ansammlung: siehe Überschussbeteiligung: Verzinsliche Ansammlung
Beitragsverrechnung: Abzug der entstandenen Überschussanteile vom lfd. Beitrag. Entspricht auch der Sofort-Gewinnbeteiligung.
Todesfallbonus (Risikotarif): erhöht die Todesfallleistung.
Zusatztarife: z.B. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bonusrente: Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente
Verzinsliche Ansammlung: Verzinsung der angesammelten Überschussanteile
Beitragsabzug: Abzug der entstandenen Überschussanteile vom lfd. Beitrag
Rententarife:
vor Rentenbeginn:
Rentenbonus: Verstärkung der Rendite bei Rentenzahlung oder Kapitalabfindung
Verzinsliche Ansammlung: Verzinsung der angesammelten Überschussanteile
Beitragsverrechnung:
Abzug der entstandenen Überschussanteile vom lfd. Beitrag
nach Rentenbeginn:
Bonusrente: Jährlich gleichbleibende Zusatzrente
Dynamische Überschussrente: Überschüsse in % des Deckungskapitals
für jährlich steigende Zusatzrenten.
Todesfallbonus
Der Todesfallbonus ist eine zusätzliche Versicherungsleistung, die nur im Todesfall fällig wird. Er stellt eine besondere Art der Schlussüberschussbeteiligung dar und wird überwiegend bei Risikoversicherungen vorgesehen, insbesondere wenn die Überschussbeteiligung von Beginn an gewährt wird. Ist in einem solchen Falle ein bestimmter Betrag durch eine Risiko-Lebensversicherung abzudecken, so kann deren Versicherungssumme unter Einbeziehung des Todesfallbonus festgelegt werden. Der Todesfallbonus hat insoweit den gleichen Effekt, wie eine direkte Anrechnung der Überschussanteile auf den Beitrag. Die Höhe des Todesfallbonus kann, wie die von Beginn an auf den Beitrag angerechneten Überschussanteile nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes verbindlich zugesagt werden.
Überschussbeteiligung: Bonussystem
Bei Rückkauf des Vertrages wird zusätzlich zum Rückkaufswert der Grundversicherung das Deckungskapital des Gesamtbonus ausgezahlt. Jeder Bonus trägt wie eine beitragsfreie Versicherung selbst zum Überschuss bei, deshalb erhöht sich der jährliche Überschussanteil noch um einen zusätzlichen, auf die bereits vorhandenen Boni entfallenden Überschussanteil.
Überschussbeteiligung
-verzinsliche Ansammlung
Die Höhe des Ansammlungszinssatzes orientiert sich i.A. an der durchschnittlichen Verzinsung der Kapitalanlagen, wobei ein angemessener Abschlag vorgenommen wird, um kurzfristige Schwankungen zu vermeiden und die Kosten für die Führung des Überschussguthabens zu decken. I.d.R. kann der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages ganz oder teilweise über das vorhandene Überschussguthaben verfügen
Unfallzusatzversicherung (UZV)
Vermögenswirksame Lebensversicherung
Der Beitrag wird vom Arbeitgeber, je nach Tarifvertrag mit oder ohne Lohnabzug, an den Versicherer überwiesen. Der Versicherungsnehmer kann alle Rechte und Ansprüche aus seinem Lebensversicherungs-Vertrag zur Sicherung einer gegen ihn gerichteten Forderung an einen Gläubiger verpfänden. Dieses Rechtsgeschäft muss dem Versicherer angezeigt werden. Der Pfandgläubiger ist berechtigt, sich aus diesen Ansprüchen zu befriedigen. Der Versicherer ist der Vertragspartner des Versicherungsnehmers. Er hat ein Recht auf die fällige Prämienzahlung und ist zur Leistung im Versicherungsfall verpflichtet Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben oder Gesundheit (z. B. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder Berufsunfähigkeit) die Versicherung abgeschlossen wird.
Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise nach Annahme des Antrages durch das Unternehmen (formeller Versicherungsbeginn) und Zahlung des ersten Beitrages (materieller Beginn), frühestens zu dem im Versicherungsschein festgelegten Versicherungsbeginn (technischer Versicherungsbeginn). Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und -ablauf oder Vertragsbeginn bis zum Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers. Er ist Träger aller Rechte des Vertrages, z. B. Recht zu kündigen, den Vertrag zu ändern, Begünstigungen zu erteilen, den Vertrag abzutreten oder zu verpfänden. Er ist gleichzeitig Träger aller Pflichten, z. B. Pflicht zur Prämienzahlung, Einhaltung der Obliegenheiten. Der Antragsteller erhält für den Todesfall vorläufigen Versicherungsschutz. Dieser Schutz beginnt nach Ablauf der Widerrufsfrist, d.h. am 11. Tag nach Unterzeichnung des Antrags, und endet mit Beginn des eigentlichen Versicherungsschutzes. Es gilt hier jedoch eine vom Versicherer festgelegte Höchstdauer.
Für diesen Risikoschutz wird kein Beitrag verlangt.
Die vorläufige Deckungszusage wird entweder gesondert auf Anfrage oder durch entsprechende Klauseln auf dem Antrag gewährt. Die Lebensversicherungsbeiträge sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen von der Lohn- oder Einkommensteuer absetzbar. Es gelten jedoch Höchstbeiträge für die Gesamtsumme der Vorsorgeaufwendungen. Zu diesen Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Dadurch bleibt für die Lebensversicherung eventuell nur noch ein mehr oder weniger großer Teil, der als Vorsorgeaufwand abgesetzt werden kann.
Interessant ist dies insbesondere für Selbständige oder freiberuflich Tätige.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Wegfall von Zusatzversicherungen
· Änderung der Vertragslaufzeit
· Änderung der Zahlungsweise
· Herabsetzen der Versicherungssumme
· Risikozwischenversicherung
· Ruhen des Vertrages
· Stundung der Beiträge
· Überschüsse zur Verrechnung der Beiträge
· Wegfall von Zusatzversicherungen
Der Zessionar, auch Abtretungsgläubiger genannt, erwirbt alle Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer (Zedent) bleibt Prämienschuldner. Bei gezillmerten Tarifen wird die Abschlussvergütung/Abschlussprovision bei Vertragsbeginn gewährt und auf dem Versicherungskonto belastet. Dieses Verfahren führt in den ersten Jahren zu Rückkaufswerten, die im Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen als niedrig empfunden werden.Bei ungezillmerten Tarifen wird die Abschlussvergütung über die gesamte Beitragszahlungsdauer des Vertrages verteilt. Das Versicherungskonto wird bei Vertragsbeginn nicht so stark belastet (keine Zillmerung), was gerade in den Anfangsjahren zu höheren Rückkaufswerten im Verhältnis zum Beitrag führt. Guthaben werden auf Vorgabe des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen zur Zeit mit 3,5% p.a. verzinst. Die Versicherungsunternehmen erzielen in der Regel aber Zinserträge von 6-8% p.a..