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Versicherungsalphabet ABC der Lebensversicherung

Versicherungsalphabet (Lebensversicherung)

  1. Ablaufleistung
  2. Abtretung/Zession
  3. Änderung der Vertragslaufzeit
  4. Änderung der Zahlungsweise
  5. Anfechtung
  6. Arbeitsunfähigkeit
  7. Ausbildungsversicherung
  8. Aussteuerversicherung
  9. Beitragsbefreiung
  10. Beitragsbestandteile
  11. Beitragsdepot
  12. Beitragsfreistellung
  13. Beitragsverrechnung
  14. Beitragszahler
  15. Beitragszahlung
  16. Beitragszahlungsdauer
  17. Beleihung
  18. Beruf
  19. Berufsart
  20. Berufsunfähigkeit
  21. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung)
  22. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)
  23. Bezugsberechtigter
  24. Darlehenstilgung
  25. Deckungskapital
  26. Dienstunfähigkeit
  27. Direktversicherung
  28. Dynamik
  29. Einmalbeitrag
  30. Erlebensfallbonus
  31. Erwerbsunfähigkeit
  32. Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)
  33. Garantierter Beitrag
  34. Garantierte Rente
  35. Gesundheitsprüfung
  36. Gruppenversicherung
  37. Herabsetzen der Versicherungssumme
  38. Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (HZV)
  39. Inhaberklausel
  40. Kapitalabfindung
  41. Kapitallebensversicherung
  42. Kapitalertragsteuer
  43. Karenzzeit
  44. Kinderinvaliditätszusatzversicherung (KIZ)
  45. Kündigung
  46. Laufzeit
  47. Leibrentenversicherung
  48. Leistungsdauer
  49. Mitversichertes Kind
  50. Nichtrauchertarife
  51. Obliegenheiten
  52. Pfändung
  53. Pfandgläubiger
  54. Policendarlehen
  55. Private Rentenversicherung
  56. Prämienvorauszahlung
  57. Rendite
  58. Risikolebensversicherung
  59. Sammelinkasso-Versicherungen
  60. Sicherheitszuschläge
  61. Sterbetafeln
  62. Sterblichkeitsgewinne
  63. Steuern
  64. Stornoabschlag
  65. Stornogewinne
  66. Stundung der Beiträge
  67. Technischer Beginn
  68. Teilauszahler
  69. Termfix-Versicherung
  70. Überschussbeteiligung aller Arten
  71. Überschussbeteiligung: Bonussystem
  72. Überschussbeteiligung -verzinsliche Ansammlung
  73. Unfallzusatzversicherung (UZV)
  74. Verbundene Leben
  75. Vermögenswirksame Lebensversicherung
  76. Verpfändung
  77. Versicherer
  78. Versicherte Person
  79. Versicherungsbeginn
  80. Versicherungsdauer
  81. Versicherungsnehmer
  82. Vorläufige Deckungszusage
  83. Vorsorgeaufwendung
  84. Vorvertragliche Anzeigepflicht
  85. Wegfall von Zusatzversicherungen
  86. Wiederinkraftsetzung
  87. Widerrufsrecht
  88. Zahlungsschwierigkeiten
  89. Zessionar
  90. Zillmerung
  91. Zinsgewinne

Ablaufleistung
Der Auszahlungsbetrag bei Ablauf der Versicherung setzt sich zusammen aus der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme zuzüglich der Überschussanteile

Abtretung/Zession
Übertragung einer Forderung durch zweiseitigen Vertrag von dem bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Der Versicherungsnehmer kann Ansprüche auf die Versicherungsleistung ganz oder teilweise und Rechte, insbesondere Gestaltungsrechte, abtreten. Man unterscheidet die offene von der stillen Zession, je nachdem, ob sie dem Schuldner angezeigt wird.

Änderung der Vertragslaufzeit
Beitragsrückstände lassen sich unter Umständen durch eine Beginnverlegung des Versicherungsvertrages auffangen, ohne dass der Versicherungsschutz vermindert wird. Häufig kann auch die Vertrags-Laufzeit insgesamt verlängert werden, sofern der Vertrag nicht auf ein hohes Endalter abgeschlossen worden ist. Dadurch wird die Zahlungsdauer verlängert und die Beiträge werden verringert, obwohl der Versicherungsschutz in unveränderter Höhe bestehen bleibt.

Änderung der Zahlungsweise
Werden Beiträge für einen größeren Zeitraum entrichtet, also z. B. Jahresbeiträge, ist die Umstellung auf Monatsbeiträge möglich.

Anfechtung
Der Versicherer kann bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und arglistiger Täuschung seitens des Versicherungsnehmers seine Annahmeerklärung anfechten mit der Wirkung, dass der Vertrag von Anfang an nichtig ist. Eine strafrechtliche Verfolgung ist möglich.

Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit ist gegeben, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Ausbildungsversicherung
Sicherstellung eines bestimmten Kapitals zu einem festen Zeitpunkt. Die Verwendung des Kapitals ist nicht vorgeschrieben. Es kann z. B. einer Darlehenstilgung oder der Finanzierung der Ausbildung des Kindes dienen. Bei Tod der versicherten Person des "Versorgers") läuft der Vertrag bei voller Leistung bis zum Vertragsablauf beitragsfrei weiter. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Termfix-Versicherung.

Aussteuerversicherung
Sicherstellung eines Kapitals zur Finanzierung der Aussteuer o.ä. eines Kindes. Bei Heirat des mitversicherten Kindes, aber nicht vor dem 18. Lebensjahr, spätestens jedoch mit dem 25. Lebensjahr (auch ohne Heirat) wird die Versicherungsleistung fällig. Für das mitversicherte Kind gilt, dass es bei Vertragsschluss nicht älter als 12 Jahre (bei Jungen) beziehungsweise 10 Jahre (bei Mädchen) sein darf. Bei vorzeitigem Tod der versicherten Person wird der Vertrag beitragsfrei weitergeführt. Stirbt das mitversicherte Kind, wird i.d.R. das bis dahin angesammelte Kapital ausgezahlt. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Termfix-Versicherung.

Beitragsbefreiung
Bei Einschluss der Beitragsbefreiung wird bei Berufsunfähigkeit die Hauptversicherung (Kapitalleben- oder Rentenversicherung) kostenlos weitergeführt. Somit ist im Falle der Berufsunfähigkeit auf jeden Fall das Sparziel bzw. die Hinterbliebenenversorgung gewährleistet

Beitragsbestandteile
Der Beitrag besteht aus einem Risiko- und Kostenanteil, sowie bei Kapitallebensversicherungen und bei aufgeschobenen Rentenversicherungen zusätzlich noch aus einem (An-) Sparanteil. Der Risikoanteil für den - wahrscheinlichen - Leistungsfall wird nach sog. "Tafeln" berechnet. Am bekanntesten in der Lebensversicherung sind die Sterbetafeln, es gibt auch Tafeln über Heiratswahrscheinlichkeiten, über Invalidisierungsgrundlagen (wichtig in selbständige Berufunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) und denkbare weitere Risiken. Auch die Nichtrauchertarife werden nach entsprechenden Tafeln kalkuliert. Die Tafeln werden, getrennt nach statistischen Merkmalen wie z.B. dem Alter, dem Geschlecht u.a., periodisch den aktuellen Erkenntnissen angepasst. Darüber hinaus können diesen Kalkulationsgrundlagen noch Sicherheitszuschläge hinzugefügt werden. Als weitere Kosten gehen in die Kalkulation vor allem die Abschluss- und Verwaltungskosten ein.

Gewinnquellen sind z.B. Risikogewinne als Ergebnis vorsichtiger Kalkulationen, Verwaltungskostengewinne und Zinsgewinne.

Der Sparanteil dient der Bildung der bei Vertragsfälligkeit auszuzahlenden, vertraglichen Versicherungsleistung (Versicherungssumme, Kapitalabfindung, Rente usw.). Der Sparanteil wird, je nach Tarif und/oder Vertragsbeginn (- jahr), mit einem garantierten Rechnungszins von 3% bis 4% verzinslich angesammelt. Der garantierte Rechnungszins ist in der Prämienkalkulation, quasi als Sofort-Bonus, bereits berücksichtigt.

Die bedeutendste Gewinnquelle für die Überschussbeteiligung ist das Kapital-Anlageergebnis, da bei langfristigen Kapitalanlagen in der Regel Anlageergebnisse erzielt werden, die über dem garantierten Rechnungszins liegen.

Beitragsdepot
Durch Prämienvorauszahlung entstandenes Guthaben des Versicherungsnehmers, von dem die Prämie bei Fälligkeit abgebucht wird. Die abgezinste Summe aller zukünftigen Beiträge ist der zulässige Höchstbetrag des Beitragsdepots. Ein Beitragsdepot für die gesamte Versicherungsdauer ist von der Einmalprämie zu unterscheiden, da zwar die Zinsen auf das Beitragsdepot als Zinseinkünfte zu versteuern sind, die Ablaufleistung der Versicherung aber nicht der Kapitalertragsteuerpflicht unterliegt, sofern die Mindestlaufzeit (und andere steuertechnische Vorgaben) von 12 Jahren eingehalten wurde.

Beitragsfreistellung
Der Rückkaufswert wird nicht ausgezahlt, sondern als Einmalbeitrag verwendet. Weitere Beiträge sind dann nicht mehr zu entrichten. Allerdings werden dadurch Risikoschutz und Versicherungssumme u.U. erheblich verringert. Außerdem ist eine Beitragsfreistellung nur möglich, sofern ein gewisser Mindest-Rückkaufswert vorhanden ist. Unter steuerlichen Gesichtspunkten sollte eine Gesamt-Beitragszahlungsdauer von min. fünf Jahren erreicht werden. Eine spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist jederzeit möglich.

Beitragsverrechnung
Abzug der entstandenen Überschussanteile vom lfd. Beitrag. Entspricht auch der Sofort-Gewinnbeteiligung.

Beitragszahler
Der Versicherungsnehmer kann vereinbaren, dass die Beiträge durch eine dritte Person gezahlt werden. Der Beitragszahler hat keinerlei Rechte, der Versicherungsnehmer bleibt Prämienschuldner

Beitragszahlung
Laufende Beitragszahlung bedeutet, dass während der Dauer der Versicherung mehrere Beiträge fällig werden. In der Regel wird bei der Beitragskalkulation von einer jährlichen Zahlungsweise ausgegangen (Ausnahme: Klein-Lebens- und Vermögensbildungsversicherungen). Die Jahresbeiträge können regelmäßig in unterjährigen Raten gezahlt werden.
Hierbei werden in Abhängigkeit von der Ratenzahlung geschäftsmäßig festgelegte Zuschläge erhoben. Beispiel: Zahlweise monatlich: Zuschlag 5%.

Man unterscheidet echte und unechte unterjährige Beitragszahlung. Bei echten unterjährigen Beiträgen werden im Todesfall ausstehende Beitragsraten nicht mehr gefordert. Werden dagegen die ausstehenden Beitragsraten von der Versicherungsleistung gekürzt, so handelt es sich um unechte Beitragsraten. Problematisch ist die Verrechnung der ausstehenden Raten, insbesondere bei der Termfix- und Heiratsversicherung, da bei Tod des versicherten Versorgers keine Leistung fällig wird, sondern Beitragsbefreiung eintritt. Als einmalige Beitragszahlung oder Einmalbeitrag bezeichnet man das nur einmalig bei Vertragsabschluss zu entrichtende Entgeld für den Erwerb eines Versicherungsanspruchs. Bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles ist der Einmalbeitrag verfallen. Als Sonderausgabe absetzbar sind nur noch Einmalbeiträge zu reinen Risikoversicherungen und zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht

Beitragszahlungsdauer
Die Beitragszahlungsdauer ist die vertraglich festgelegte Zeit, in der der Versicherungsnehmer die Beiträge für seine Lebensversicherung entrichtet.

Beleihung
Die Beleihung ist i.d.R. bis zu 90% des Rückkaufswertes möglich. Der Zinssatz ist hierfür meist günstiger als ein Bankkredit. Beleihbar sind Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten. Siehe auch Policendarlehen.

Beruf
Ihr Beruf ist ein wesentliches Kriterium für die Risikoeinschätzung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Demzufolge gibt es bei vielen Gesellschaften berufsspezifische Preise. Für viele Berufe gibt es auch spezielle Zuschläge, oder Sie können sich nur bis zu einem gewissen Höchstalter versichern.

Berufsart
Entsprechend Ihrer Auswahl der Berufsart werden die Tarife für die Berufsunfähigkeitsversicherung berechnet. Da nicht jeder Beruf hinterlegt werden kann, sind hier einige Berufe beispielhaft dargestellt. Bitte wählen Sie die Berufsart aus, die am besten zu Ihrem Beruf passt. Ein kaufmännischer Angestellter im Innendienst wählt z. B. "ohne körperliche Tätigkeit", Berufe mit "normaler körperlicher Tätigkeit" sind für Kfz-Mechaniker und ähnliche Berufe. Unter Berufe mit "schwerer körperlicher Tätigkeit" wäre z. B. der Straßenbauer einzustufen. In jedem Fall sollten Sie sich ein schriftliches Angebot anfordern. Hierzu brauchen Sie nur ein Häkchen hinter der von Ihnen ausgewählten Gesellschaft eintragen. Bitte geben Sie hierzu unbedingt Ihre genaue Berufsbezeichnung und die Branche an.

Berufsunfähigkeit
Darunter versteht man die dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbständigen Vertrag (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) absichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Soweit vertraglich vereinbart, wird auch bei der Zusatzversicherung eine Rente ausgezahlt. Die weitere Beitragszahlung entfällt.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung)
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Rund 25 % aller Arbeitnehmer werden berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen sind Erkrankungen der Skelett- und Bewegungsapparates und des Herz- bzw. Gefäßsystems.

Betroffene müssen nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes verkraften, sondern müssen auch mit enormen finanziellen Einschränkungen rechnen. Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Durchschnitt 26 % des letzten Bruttogehalts. Die Differenz zu Ihrem jetzigen Nettogehalt sollte über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt sein.

Bei Berufsanfängern, Selbständigen und Freiberuflern ist der Rentenanspruch oft noch geringer oder entfällt sogar ganz.

Berufsunfähig ist wer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich sechs Monate außerstande ist, seinen Beruf auszuüben.

Die Versicherungsgesellschaften zahlen in der Regel bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % eine monatliche Rente. Aber auch den Beitrag brauchen Sie dann nicht mehr bezahlen. Es ist möglich eine sog. Staffelregelungen zu vereinbaren. Dann wird ein bestimmter Anteil der Leistung schon ab 25 % bezahlt. Die volle Leistung erhält man im Gegenzug dafür erst mit 66 oder gar 75 %.

Die Leistungsdauer der Versicherung sollte nicht vor dem 60. Lebensjahr enden. Wird ein kürzerer Zeitraum vereinbart, endet auch die Rentenzahlung nach Ablauf der Versicherung.

Der Beitrag der BU-Versicherung richtet sich nach Alter, Beruf, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten und nach der Versicherungsdauer, der Leistungsdauer und der Höhe der vereinbarten Rente.
Der Beitrag kann z. B. durch eine
Karenzzeit reduziert werden. D. h. die Rentenzahlung beginnt z. B. erst nach einer Frist von 6 (12, 24) Monaten. Allerdings muss man für die Dauer der Karenzzeit selbst die entsprechenden finanziellen Rücklagen bereitstellen. Eine weitere Möglichkeit zur Beitragreduzierung ist die Vereinbarung einer kürzeren Versicherungsdauer. Hier ist zu beachten, dass die Leistungsdauer trotzdem, wie oben erwähnt, mindestens bis zum 60. Lebensjahr andauert. Zusätzlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass die Gefahr berufsunfähig zu werden nach dem 55. Lebensjahr extrem steigt.

Auf jeden Fall sollte man die Versicherungsbedingungen genau studieren. Die Leistungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften weichen stark voneinander ab. Als Minimumkriterium sollte der sogenannte Verweisungsverzicht ohne Alterbegrenzung in den Bedingungen genannt sein. Verweisungsverzicht bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft im Falle der Berufsunfähigkeit auf Ihr Recht verzichtet, Ihnen einen anderen Beruf zuzuweisen, den Sie auch mit Ihrer Krankheit noch ausüben können.

Die BU-Versicherung kann als eigenständige Versicherung oder Kombination mit einer Risikolebens-, Kapitallebens-, oder einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden. Welche Kombination die sinnvollste ist richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf z. B. bei der Hinterbliebenenversorgung, oder ob Sie einen gleichzeitigen Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge wünschen.

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)
Sie kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, z.B. einer Kapitalversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei Berufsunfähigkeit entfällt hier die Beitragszahlung sowohl für die Zusatz- als auch für die Hauptversicherung. Zusätzlich kann auch die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden.

Bezugsberechtigter
Der Bezugsberechtigte wird meistens in der Police namentlich als Leistungsempfänger genannt. Im Erlebensfall ist das zumeist der Versicherungsnehmer selbst. Für den vorzeitigen Todesfall sollte ein zusätzlicher Bezugsberechtigter angegeben werden. Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich ausgesprochen sein. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht bedarf jede Änderung der Zustimmung des Bezugsberechtigten. Dieser hat auch einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Leistung. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht hat der Bezugsberechtigte nur eine Anwartschaft auf die Leistung. Das widerrufliche Bezugsrecht kann auch jederzeit durch eine Mitteilung des Versicherungsnehmers an das Versicherungsunternehmen geändert werden. Bei Fälligkeit der Leistung wird aus der Anwartschaft ein Rechtsanspruch.

Darlehenstilgung
Ablösen eines Darlehens/Kredites durch begleichen der Restschuld.

Deckungskapital
Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des Lebensversicherungsvertrages.
Den meisten Kapitalversicherungs-Verträgen liegt ein gezillmertes Deckungskapital zugrunde.
Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert, auch Rückvergütung genannt, ausbezahlt. Der Rückkaufswert setzt sich aus dem üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag (Stornoabschlag) verringerten Deckungskapital und den Überschussanteilen zusammen.

Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit ist nur dann zu bejahen, wenn ein Beamter aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes in keinem Amt des öffentlichen Dienstes eingesetzt werden kann.

Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt auf das Leben des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab, aus der der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind. (Ist das Unternehmen bezugsberechtigt, liegt eine Rückdeckungsversicherung vor.) Träger der Versorgung ist hier das Versicherungsunternehmen (mittelbare Versorgung). Die Versicherungsleistung wird durch die Beitragszahlung vorausfinanziert. Die Arbeitgeberbeiträge sind Betriebsausgaben, stellen beim Arbeitnehmer aber zugeflossenen Lohn dar ( Pauschalversteuerung).

Dynamik
Das ist eine planmäßige, automatische (mit Beginn des neuen Versicherungsjahres) Erhöhung der Beiträge und damit der Versicherungssumme, um die Kaufkraft zu erhalten. Die Erhöhung erfolgt durch einen fest vereinbarten Prozentsatz von mind. 5% und höchstens 10% des Vorjahresbeitrages oder um den Steigerungssatz des Höchstbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung von mind. 5% p.a.. Es ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, aber es wird ein neues Eintrittsalter berechnet. Der Versicherungsnehmer kann zweimal hintereinander auf eine Anpassung verzichten, ohne dass der Anspruch auf eine Dynamik wegfällt. Danach ist eine dynamische Anpassung nur nach erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Der Einschluss einer Dynamik erfolgt maximal bis zum 65. Lebensjahr.

Einmalbeitrag
Bei Vertragsabschluss wird ein einmaliger Beitrag für die gesamte Laufzeit gezahlt. Die rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus der Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag sind auch dann kapitalertragsteuerpflichtig, wenn die sonstigen Voraussetzungen für eine Kapitalertragsteuerfreiheit erfüllt sind.

Erlebensfallbonus
Verstärkung der Erlebensfallleistung

Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit ist gegeben, wenn die versicherte Person infolge Krankheit oder anderer Gebrechen oder von Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann.

Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)
Lebensversicherung auf Investmentbasis als Form sachwertgesicherter Lebensversicherung. Eine gemischte Lebensversicherung die auf Basis von Anteilen eines Sondervermögens, speziell eines oder mehrerer Investmentfonds durchgeführt wird. Bietet anders als die konventionelle Lebensversicherung die Chance eines Wertzuwachses (Kurssteigerungen), aber auch das Risiko der Werteinbuße. Das Risiko kann zum Ablauf hin deutlich minimiert werden.

Garantierter Beitrag
Der Beitrag ist garantiert festgelegt und ändert sich während der Laufzeit nicht.

Garantierte Rente
Die Höhe der monatlichen Rentenzahlung ist für die gesamte Auszahlungszeit garantiert gleich hoch. Die dazu kommenden Überschüsse können dagegen schwanken und deshalb nicht garantiert werden. Es ist deshalb sinnvoll, bei dem Vergleich der Rentenversicherungen nach Höhe der zu erwartenden Rentenzahlung, die garantierte Rente als Vorgabe zu wählen

Gesundheitsprüfung
Eine Gesundheitsprüfung ist i. a. die Voraussetzung für den Abschluss einer Lebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen der zu versichernden Person. Ärztliche Untersuchungen sind bei Vertragsabschluss i. d. R. erst ab einer Versicherungssumme in Höhe von DM 250.000,- oder bei höherem Eintrittsalter üblich. Die Schweigepflichtentbindungserklärung steht im Antrag, die besagt, dass der Kunde mit seiner Unterschrift den Versicherer ermächtigt, für bestimmte Zeiten die Angaben zu seiner Gesundheit bzw. Vorerkrankungen bei Ärzten, Krankenhäusern usw. zu prüfen.

Direktgutschrift :
Bei der Direktgutschrift wird dem Versicherungsvertrag ein bestimmter Prozentsatz des
Deckungskapitals im laufenden Jahr (i. d. R zwischen 0,5% und 2%) oder 35% des auf ihn fallenden Überschussanteils sofort gutgeschrieben.

Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) :
Bei der Rückstellung für Beitragsrückerstattung erfolgt eine Zuordnung nicht unmittelbar zu dem einzelnen Vertrag.
Die im Geschäftsjahr anfallenden Überschüsse (Jahresüberschuss) werden der Gewinnreserve (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) zugeführt.
Dem einzelnen Vertrag wird dann aus dieser Gewinnreserve eine geschäftsplanmäßige (vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zu genehmigende) Überschusszuweisung zugeführt. Diese Vorgehensweise führt zu einer konstanteren Gewinnbeteiligung, da die Schwankungen der Überschüsse in den einzelnen Jahren aufgefangen werden.

Methoden der G. sind folgende:

· Erhöhung der Ablaufleistung (verzinsliche Ansammlung)

· Bonussystem

· Dynamik

· Laufzeit-Verkürzung

· Barauszahlung

· Verrechnung mit laufender Prämie (Sofortüberschuss)

Gruppenversicherung
Versicherung einer Personenmehrheit durch einen Versicherungsvertrag, bei dem die Gruppenleitung die Beiträge bei den versicherten Mitgliedern oder Arbeitnehmern einzieht und geschlossen an den Versicherer abführt.
Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages ergeben sich aus den Richtlinien des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen).
Der zu versichernde Personenkreis muss nach objektiven Merkmalen aus der Gesamtbelegschaft ausgewählt werden (z. B. Lebensalter , Personenstand, berufliche Stellung etc.). Die Umschreibungen dieses Personenkreises sind im Vertrag festzulegen. Bei einer Beteiligungsquote von mindestens 90% können sowohl der rabattierte Einzeltarif als auch der Firmengruppentarif angewendet werden. Auf eine
Gesundheitsprüfung wird bis zu einer vom Versicherungsunternehmen festgelegten Grenze verzichtet (ausgenommen bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder Berufsunfähigkeit), wenn weder eine Gegenauslese zu befürchten ist, noch einzelne zu versichernde Personen ein besonderes Risiko darstellen.
Bei einer Beteiligungsquote von weniger als 90%, aber mindestens 50%, kann nur der rabattierte Einzeltarif angewandt werden. Eine
Gesundheitsprüfung findet meist auf dem vereinfachten Gesundheitsfragebogen statt.
Bei Berufsverbänden müssen wenigstens 100 Mitglieder versichert werden, diese Anzahl muss mindestens 50% eines objektiv zu umschreibenden Personenkreises entsprechen. Angewandt werden kann aber nur der rabattierte Einzeltarif.
Der zu versichernde Personenkreis muss nach einheitlichen Leistungen versichert werden, d. h. entweder müssen für den gesamten, objektiv umschriebenen Personenkreis die Versicherungssummen oder die Beiträge gleich sein. Sollten die Leistungen nach Berufsgruppen gestaffelt werden, ist es auch möglich, mehrere Gruppen zu bilden, z. B.
Geschäftsführer, kaufmännische Angestellte, gewerbliche Angestellte; dabei ist die Leistung für jede dieser Gruppen auch wieder einheitlich festzulegen. Zusatzversicherungen können nur für den gesamten zu versichernden bzw. für einen ausgewählten, objektiv umschriebenen Personenkreis eingeschlossen werden. Eine Sonderform der Gruppenversicherung stellt die Sammelinkasso Versicherung dar.

Herabsetzen der Versicherungssumme
Durch die Herabsetzung lassen sich die Beiträge verringern.

Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (HZV)
Die HZV ist eine Zusatzversicherung zur Rentenversicherung, die hierbei als Hauptversicherung bezeichnet wird. Im Falle des Todes der versicherten Person wird über die HZV die Rente an eine vorher bestimmte Person lebenslang fortgeführt.

Inhaberklausel
Der Versicherungsschein (Police) ist grundsätzlich kein Wertpapier, sondern ein Schuldschein. Sofern die Police auf den Inhaber ausgestellt ist, ist sie ein Ausweispapier. Durch die einfache Inhaberklausel wird der Versicherer, der an den Inhaber der Police leistet, geschützt: Die Leistung befreit den Versicherer. Bei der qualifizierten Inhaberklausel darf der Versicherer den Inhaber auch als berechtigt ansehen, über die Ansprüche aus dem Vertrag zu verfügen. Der Schutz geht hier also noch weiter.

Kapitalabfindung
Die Höhe der Kapitalabfindung am Ende der Laufzeit ist festgelegt und garantiert. Eventuelle Überschüsse, je nach Überschusssystem, können dagegen schwanken und deshalb nicht garantiert werden. Es ist deshalb sinnvoll, bei einem Vergleich der Kapitalversicherung oder Rentenversicherung mit Kapitalabfindung, die garantierte Kapitalabfindung zu wählen.

Gesamte Kapitalabfindung

Garantierte Kapitalabfindung plus die Überschüsse, je nach Überschusssystem.

Kapitallebensversicherung
Eine Kapitallebensversicherung verbindet die Risikoabsicherung eines vorzeitigen Todesfalls mit einem Sparvorgang. Bei Ablauf der Kapitallebensversicherung kommt die Versicherungssumme plus Gewinne zur Auszahlung.

Die Kapitallebensversicherung sollte einen Baustein zur privaten Altersvorsorge sein. Die Lebensversicherungsgesellschaften unterliegen der staatlichen Aufsicht, daher kann die Kapitalanlage als sehr sicher betrachtet werden. Dafür muss man allerdings bei der Rendite u. U. Abstriche in Kauf nehmen.

Zur Absicherung der Familie oder eines Immobilienfinanzierung ist eine Kapitallebensversicherung nur u. U. zu empfehlen, da mit den hohen Versicherungssummen auch der Preis sehr hoch wird. Auf jeden Fall sollte man zuerst die Hinterbliebenen bzw. den Kredit mit einer Risikolebensversicherung absichern. Wenn dann noch ein Budget für die Altersvorsorge übrigbleibt, kann man darüber nachdenken.

Der Beitrag in der Kapitallebensversicherung ist abhängig vom Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand der versicherten Person und von der Versicherungssumme und der Laufzeit der Versicherung.
Mit der sog.
Dynamik wird ein Ausgleich für den inflationsbedingten Wertverlust erreicht, oder eine Anpassung an den gestiegen Lebensstandart. Dynamik bedeutet, dass Sie in der Regel jährlich ein Angebot zur Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes erhalten. Dies können Sie annehmen oder innerhalb sechs Wochen ablehnen. Nach drei aufeinanderfolgenden Ablehnungen erlischt die Dynamik. Personen mit schlechtem Gesundheitszustand, sollten die Möglichkeit der Anpassung nicht verfallen lassen. Die Dynamik kann jederzeit gekündigt werden. Insbesondere ab einem Alter von 45 Jahren ist die Dynamik oft nicht mehr rentabel.

Die Beiträge zur Lebensversicherung kann man als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Dies ist insbesondere für Selbständige oder Beamte interessant, die die Vorsorgepauschale noch nicht ausgeschöpft haben.
Die Auszahlung der Ablaufleistung ist steuerfrei, wenn die Versicherungsdauer mindestens 12 Jahre beträgt und mindestens fünf Jahre Beiträge bezahlt wurden.

Aber auch für Angestellte gibt es einen interessanten steuerlichen Aspekt. Wer nämlich zusammen mit dem Arbeitgeber eine Lebensversicherung als sog. Direktversicherung abschließt, muss für die Beiträge (max. 3408,-- DM) im Jahr nur eine Pauschalsteuer in Höhe von 20 % bezahlen. Die Differenz zum persönlichen Spitzensteuersatz ist die Ersparnis.

Es können Zusatzversicherungen gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden:
-
Unfallzusatzversicherung, d.h. leistet bei Unfalltod zusätzlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme;
-
Beitragsbefreiung, d.h. im Falle der Berufsunfähigkeit müssen keine Beiträge zur Kapitalversicherung bezahlt werden;
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: siehe unter Berufsunfähigkeitsversicherung.

Kapitalertragsteuer
Bei einer Kapital- oder Fondsgebundenen Lebensversicherung, mit weniger als 12 Jahren Laufzeit, unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragssteuer. Kündigt der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren, so wird die Steuer vom Versicherer einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Ebenso muss für die Erträge aus Einmalbeitragsversicherungen Kapitalertragsteuer gezahlt werden. Die Kapitalertragssteuer beträgt zur Zeit 25% und ist lediglich eine Vorsteuer. Die Erträge müssen im Rahmen der Steuererklärung mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.

Karenzzeit
Die Karenzzeit kann bei einigen Versicherern bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel für 12, 18 oder 24 Monate vereinbart werden.

Tritt der Versicherungsfall ein, so verzögert sich die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente um die Karenzzeit. Dieser Zeitraum kann zum Beispiel durch Lohnfortzahlung oder Rücklagen überbrückt werden. Die Beitragszahlung entfällt jedoch sofort. Durch die Vereinbarung einer Karenzzeit reduzieren sich die Beiträge.

Kinderinvaliditätszusatzversicherung (KIZ)
Die KIZ ist eine Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen, die sich aus der Behinderung eines Kindes ergeben. Bei der ASPECTA kann sie in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung, die hierbei als Hauptversicherung bezeichnet werden, abgeschlossen werden.
Die KIZ versichert Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 18 Jahren. Ab einem Behinderungsgrad von 50% wird eine lebenslange Rente gezahlt. Optional ist hier auch eine einmalige Kapitalleitung der 24-fachen Monatsrente einschließbar.

Kündigung
Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat gekündigt werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart, so kann der Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Versicherer kann den Vertrag nur außerordentlich kündigen.

Für den Versicherer gelten folgende außerordentliche Kündigungsgründe:

· Nichtzahlung der Erstprämie( § 38 VVG )

· Nichtzahlung der Folgeprämie ( § 39 VVG )

Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung durch das Versicherungsunternehmen ist eine qualifizierte Mahnung.

Laufzeit
Die Laufzeit gibt die Dauer des Versicherungsverhältnisses an. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung kann von der Hauptversicherung (Risiko-, Kapitallebens- oder Rentenversicherung) abweichen.

Leibrentenversicherung
Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, Rentengarantie und Beitragsrückgewähr
Die Rente wird erstmals fällig, wenn der Versicherte den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn, d.h. den Ablauf der Aufschubzeit, erlebt. Sie wird lebenslänglich, mindestens für die garantierte
Laufzeit der Rente gezahlt. Die Rentengarantiezeit beträgt häufig zwischen 5 und 20 Jahren. Stirbt der Versicherte während der Rentengarantiezeit, werden die restlichen garantierten Renten an die Begünstigten bzw. Erben ausgezahlt. Stirbt der Versicherte während der Aufschubzeit, so werden die eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Wegen der Rentengarantie und der Beitragsrückgewähr gewährt diese Form der Rentenversicherung auch einen gewissen Hinterbliebenenschutz.

1. Leibrentenversicherung auf ein Leben nur mit aufgeschobener Rentenzahlung
Diese Form der Rentenversicherung unterscheidet sich von der erst genannten dadurch, dass sämtliche Todesfallleistungen entfallen. Das bedeutet, es gibt weder eine Rentengarantie noch eine Beitragsrückgewähr. Sie wird i.d.R. nur alleinstehenden Personen oder in Verbindung mit einer Witwenrenten-Zusatzversicherung angeboten.

2. Leibrentenversicherung auf ein Leben mit sofort beginnender Rentenzahlung und Rentengarantie
Bei dieser Rentenversicherung beginnt die Rentenzahlung sofort, das bedeutet, nach vereinbarter Rentenzahlungsweise setzt die erste Rentenzahlung 1 Jahr, 1/2 Jahr, 1/4 Jahr oder 1 Monat nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn ein. Voraussetzung ist eine einmalige
Beitragszahlung. Die Rente wird lebenslänglich mindestens für die, unabhängig von Erleben garantierte Laufzeit der Rente, gezahlt. Die sofort beginnende Rentenversicherung entsteht häufig aus der Verrentung der fälligen Versicherungssumme einer Kapital-Lebensversicherung.

Bei fast allen Kapital-Lebensversicherungen hat der Versicherungsnehmer bzw. der Bezugsberechtigte das Recht, seine Versicherung bei Ablauf in eine Rentenversicherung umzutauschen.
In der Regel erfolgt der Umtausch nach einem speziellen Optionsrententarif.

Leistungsdauer
Es kann eine im Verhältnis zur Laufzeit verlängerte Leistungsdauer vereinbart werden. Beispielsweise Sie vereinbaren eine Laufzeit bis Endalter 60 und eine Leistungsdauer bis 65. Dann bekommen Sie eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie vor Ihrem 60. Geburtstag berufsunfähig werden. Die Rente wird dann bei fortbestehender Berufsunfähigkeit bis zum 65. Lebensjahr gezahlt. Werden Sie erst nach dem 60. Lebensjahr berufsunfähig erhalten Sie keine Leistung.

Mitversichertes Kind
Das mitversicherte Kind bei Aussteuerversicherungen stellt eine besondere Form einer zusätzlichen versicherten Person dar, bei der als Risikoberechnungsgrundlage die Heiratswahrscheinlichkeit im Vordergrund steht.

Nichtrauchertarife
Diese Tarife wurden speziell für Nichtraucher entwickelt. Bei der Kalkulation geht man von einer Sterbetafel aus, die nur Nichtraucher enthält. Da diese Personen normalerweise eine größere Lebenserwartung haben als Raucher und somit weiniger Todesfallleistungen von den Versicherern ausgezahlt werden müssen, ist der Beitrag niedriger

Obliegenheiten
Obliegenheiten sind dem Versicherungsnehmer durch Gesetz oder Vertrag auferlegte Pflichten besonderer Art, deren schuldhafte Verletzung negative Auswirkungen für den Vertrag haben kann, z.B. Leistungsfreiheit des Versicherers. Obliegenheiten sind keine Rechtspflichten, somit sind sie nicht gerichtlich einklagbar. Ihre Erfüllung liegt im Interesse des Versicherungsnehmers. Bei der Lebensversicherung gibt es lediglich die Beantwortung der vorvertragliche Anzeigepflicht (z.B. die korrekte Gesundheitsfragen) als Obliegenheit. Sie hat den Zweck, eine ungünstige Entwicklung des Risikos zu vermeiden.

Pfändung
Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung in das bewegliche Vermögen oder in Forderungen und sonstige Rechte des Versicherungsnehmers.

Siehe auch Pfandgläubiger

Pfandgläubiger
Der P. kann aufgrund eines vollstreckbaren Titels oder eines vertraglichen Pfandrechtes (BGB §§ 1204 ff i.B. 1273 - 1290) zwangsweise Leistungen an sich verlangen.

Policendarlehen
Der Versicherer kann eine zu verzinsende Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung gewähren, aber nur bis zur Höhe der Rückvergütung. Das Policendarlehen muß spätestens bei Ablauf oder im Leistungsfall der Versicherung zurückgezahlt werden. In der Regel geschieht dieses dann durch Verrechnung mit der Leistung.

Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist für den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge das geeignete Produkt. Entgegen der Kapitallebensversicherung, die den Schwerpunkt auf eine einmalige Kapitalauszahlung legt, steht bei der privaten Rentenversicherung eine monatliche Rente bis zum Lebensende im Vordergrund. Eine Absicherung im Todesfall besteht nur in Höhe der eingezahlten Beiträge. Eine einmalige Auszahlung ist aber auch bei der Rentenversicherung möglich. Welche Form zur privaten Alterssicherung die bessere ist, kommt auf die persönlichen Umstände an. Insbesondere für Personen ab dem 45. Lebensjahr oder mit bestehenden Krankheiten, ist die Rentenversicherung oft die richtige Wahl. Grundsätzlich sollte man aber vergleichen, welche der beiden Versicherungsformen die höhere Rendite verspricht.

Die Rentenversicherung gibt es in zwei Varianten:
- Aufgeschobene Rente: die Rentenzahlung beginnt erst nach der festgelegten Aufschubzeit. Bis dahin sind Beiträge zu leisten. Grundsätzlich sollten nur Tarife gewählt werden, die eine Rentengarantie von mindestens 10 Jahren beinhalten. Denn stirbt der Versicherte kurz nach dem Rentenbeginn gehört das ganze Geld der Versicherungsgesellschaft und die Hinterbliebenen gehen leer aus. Außerdem sollte auf jeden Fall die sog. Beitragsrückgewähr in der Aufschubzeit vereinbart sein.

- Sofortbeginnende Rente: Nach Einzahlung eines einmaligen Beitrages erhält man lebenslang eine Rente. Diese Anlageform richtet sich an ältere Personen, die kurz vor oder bereits im Ruhestand sind. Der Vorteil liegt in einer gutverzinsten Anlage, die meist noch steuerfrei ist. Aber Achtung: Hier ist unbedingt eine Regelung zu treffen, was nach dem Tod des Versicherten mit dem übrigen Geld passieren soll.

Mit der sog. Dynamik wird ein Ausgleich für den inflationsbedingten Wertverlust erreicht, oder eine Anpassung an den gestiegen Lebensstandart. Dynamik bedeutet, dass Sie in der Regel jährlich ein Angebot zur Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes erhalten. Dies können Sie annehmen oder innerhalb sechs Wochen ablehnen. Nach drei aufeinanderfolgenden Ablehnungen erlischt die Dynamik. Personen mit schlechtem Gesundheitszustand, sollten die Möglichkeit der Anpassung nicht verfallen lassen. Die Dynamik kann jederzeit gekündigt werden. Insbesondere ab einem Alter von 45 Jahren ist die Dynamik oft nicht mehr rentabel.

Bei den meisten Rentenversicherungsgesellschaften wird die Rente in zwei Teilen ausgewiesen:
-
Garantierte Rente
Darunter versteht man die Rente mit der Sie auf jeden Fall rechnen können.
-Bonusrente, oder nicht garantierte Rente
Diese Rente wird aus dem Gewinn der Gesellschaften realisiert. Sie ist deshalb von vielen Faktoren abhängig, die sich während der oft langen Laufzeit mehrmals ändern können (z.B. Zinsniveau für Kapitalanlagen. Bei einem Vergleich sollten Sie daher auf jeden Fall auch die Unterschiede bei der garantierten Rente beachten.

Auch für den Rentenbezug kann man verschiedene Formen wählen.

- Dynamische Rente: Die Rente steigt jedes Jahr um einen bestimmten % -Satz, meist zwischen 3 und 4 %. Damit wird der Kaufkraftverlust ausgeglichen.
- Teildynamische Rente: Hier wird nur wenig angepasst, meistens 1 % jährlich, aber dafür ist die Anfangsrente höher.
- Konstante Rente: Die Rente wird nicht angepasst. Dafür ist die Anfangsrente wesentlich höher.
- Fallende Rente: Die Rentenzahlung beginnt mit einem hohen Betrag und wird jährlich reduziert.

Es können Zusatzversicherungen gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden:
-
Unfallzusatzversicherung: leistet bei Unfalltod zusätzlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme;
-
Beitragsbefreiung: im Falle der Berufsunfähigkeit müssen keine Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden;
-
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: siehe unter Berufsunfähigkeitsversicherung ;
- Hinterbliebenenrente: Es kann nach dem Tod des Versicherten auch eine Person bestimmt werden, die dann die Rente (es kann auch ein bestimmter Bruchteil vereinbart werden) bekommt.

Prämienvorauszahlung
Wenn eine oder mehrere Prämien vor dem Tag gezahlt werden, an dem sie eigentlich gezahlt werden müssten.

Rendite
Zur Beurteilung der Rentabilität einer Lebensversicherung bieten sich vergangenheits- und zukunftsbezogene Betrachtungsweisen an.
Stets ist zu berücksichtigen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse einem ständigen Wandel unterworfen sind und heutige Annahmen sich in der Zukunft ändern können. Da die kapitalbildende Lebensversicherung nicht nur ein Sparvorgang ist, sondern auch Versicherungsschutz bietet, ist ein Vergleich mit anderen Sparformen nicht ohne weiteres möglich. Die Berechnung von Dr. Dieter Farny (Die Rentabilität langfristiger gemischter Lebensversicherungen, Köln 1983) weist unter Zugrundelegung eines Eintrittsalters von 30 Jahren und einer
Vertragslaufzeit von mindestens 24 Jahren für die Vergangenheit eine steuerfreie Erlebensfallrendite von 5,5 % aus. Eine Fortschreibung auf der Grundlage der obigen Annahmen in die Zukunft führt zu einer eher noch verbesserten Rendite der Lebensversicherung.

Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für die Versorgung der Familie oder die Absicherung eines Darlehens im Todesfall gedacht. Überlegen Sie wie viel Geld Ihre Familie monatlich benötigt. Wenn Sie das nun mit der Zeit- bis sich Ihre Kinder selbst versorgen können - hochrechnen, dann ergibt sich die Versicherungssumme und die Dauer der Absicherung.

Auch Hausfrauen/-männer tragen einen erheblichen Anteil zum Familieneinkommen bei. Bedenken Sie, welche Kosten Sie hätten, wenn Sie für die Kinderbetreuung und Haushaltsführung jemand einstellen müssten. Deshalb macht es durchaus Sinn, auch die Hausfrau/-mann abzusichern.

Der Beitrag der Risikoversicherung richtet sich nach dem Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht, Raucher oder Nichtraucher und nach der Dauer und der Höhe der Versicherung. Die meisten Gesellschaften erzielen Gewinne, die Sie gleich als eine Art Rabatt vom Beitrag abziehen. So wird die Beitragshöhe von vornherein gemindert. Trotzdem sollten Sie hier auf jeden Fall vergleichen, da es sehr große Beitragsunterschiede gibt.

Viele Risikolebensversicherungen kann man innerhalb der ersten 10 Jahre in eine Kapitalversicherung umwandeln. Dies ist dann von Vorteil, wenn man zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge beginnen möchte oder in der Zwischenzeit an einem schweren Leiden erkrankt ist.

Die Risikoversicherung gibt es in verschiedenen Formen:
- mit gleichbleibender Versicherungssumme, d.h. dass die Versicherungssumme während der gesamten Laufzeit konstant bleibt. Die Versicherungsunternehmen können allerdings Beitragsanpassungen durchführen.
- Verbundene Risikoversicherung, d.h. dass zwei oder mehrer Personen mit einer Police versichert werden. Sie ist meist etwas günstiger als einzelne Verträge. Allerdings wird die Versicherungssumme nur einmal ausbezahlt.
- mit fallender Versicherungssumme, d.h. dass bei Absicherung eines Darlehens die Versicherungssumme in einem bestimmten Rhythmus fällt und die Versicherungssumme automatisch an die Höhe der Restschuld angepasst wird.

Bei vielen Risikoversicherungen besteht die Möglichkeit Zusatzversicherungen zu integrieren. Die wichtigsten sind die Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe dort) und die Unfallzusatzversicherung, die bei einem Unfalltod zusätzlich leistet.

Risikoversicherungen können in der Regel jedes Jahr gekündigt werden. Man kann den Versicherungsschutz allerdings auch jederzeit nach unten korrigieren. Das macht z. B. dann Sinn, wenn die Kinder größer werden und die Dauer für ihre Versorgung geringer wird.

Sammelinkasso-Versicherungen
Die Sammelinkasso-Versicherung stellt eine Sonderform der Gruppenversicherung dar.
Die Vertragspartner und die Vertragsformen sind gleich dem Gruppenversicherungsvertrag, bei den Voraussetzungen entfällt jedoch die für die
Gruppenversicherung geforderte objektive Umschreibung des zu versichernden Personenkreises.
Die Vergünstigungen der Lebensversicherung mit Sammelinkasso werden aber nur eingeräumt, wenn

· mindestens 10 Arbeitnehmer versichert werden,

· der Versicherungsnehmer die Beiträge kostenfrei in einer Summe an das Versicherungsunternehmen abführt,

· bei Kapitalversicherungen die Gesamtversicherungssummesumme mindestens DM 300.000,- , bei Rentenversicherungen die Gesamtjahresrente mindestens DM 30.000,- beträgt,

· der Versicherungsnehmer auch die Inkassokontrollen durchführt.

Ausnahme:
Die Sammelinkasso-Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung setzt eine geschlossene Beitragsabführung nicht voraus.

Sicherheitszuschläge
Da die Versicherungsunternehmen verpflichtet sind, die Erfüllbarkeit der Verträge zu gewährleisten, werden in die Prämie Sicherheitszuschläge eingerechnet, um neue ( z. B. AIDS) oder noch nicht entdeckte Krankheiten oder eine allgemeine Verringerung der Lebenserwartung aufzufangen. Dieses ist nötig, da Lebensversicherungsverträge in der Regel sehr langfristig sind.

Sterbetafeln
Rechnungsgrundlage für die Risikoberechnung.
Inhalt: Der Zeitpunkt des Ablebens von männlichen und weiblichen Personen verschiedener Altersgruppen um statistische Mittelwerte zu errechnen.

Sterblichkeitsgewinne
Durch veraltete Sterbetafeln und positive Risikoauslese entstehen, bei Zunahme des durchschnittlichen Lebensalters, vorteilhaftere Sterblichkeitsverläufe als die in den Beitrag eingerechneten.

Steuern
Die Lebensversicherung unterliegt wegen ihres Vorsorgecharakters einer besonderen steuerlichen Behandlung.
1. Bestandteil des 3-Säulen-Systems:
Begünstigt werden private Lebensversicherungen und
Direktversicherungen.
2. Maßnahmen der staatlichen Förderung:
- Die Beiträge sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen auf die Einkommensteuer anrechenbar. Es gelten jedoch Höchstbeiträge für die Gesamtsumme der Vorsorgeaufwendungen. Zu diesen Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Dadurch bleibt für die Lebensversicherung eventuell nur noch ein mehr oder weniger großer Teil, der als Vorsorgeaufwand abgesetzt werden kann.
- Es wird keine Versicherungssteuer erhoben.
- Es besteht eine einkommensteuerrechtliche Begünstigung, denn auf die Überschüsse ist keine Einkommensteuer zu zahlen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
-
Mindestlaufzeit von 12 Jahren
- keine fondsgebundene Lebensversicherung
- keine Risiko-Lebensversicherung
- kein
Einmalbeitrag

Stornoabschlag
Lebensversicherungsunternehmen ziehen in der Regel vom Versicherten-Guthaben (Deckungskapital) bei vorzeitigem Rückkauf einen gewissen Prozentsatz (in der Regel 5-10%) ab, um die Verwaltungskosten für einen vorzeitigen Rückkauf zu decken.

Stornogewinne
Bei vorzeitiger Stornierung verlangen Versicherungsunternehmen zur Abdeckung des entstehenden Verwaltungsaufwandes einen Stornoabschlag, der in seltenen Fällen höher als der tatsächliche Aufwand ist.

Stundung der Beiträge
Beiträge zu einer Lebensversicherung können für eine bestimmte Zeit gestundet werden, üblich ist ein halbes Jahr. Für die gestundeten Beiträge müssen Zinsen gezahlt werden, die Beiträge sind nachzuentrichten.

Technischer Beginn
Beginn des prämienbelasteten Zeitraumes laut Antrag bzw. Police. Der technische Beginn ist zu unterscheiden vom vertraglichen (materiellen) Beginn (Beginn der Risikotragung).
Liegt der technische Beginn vor dem vertraglichen Beginn (Rückdatierung), so darf die Prämie nur ohne den Risikoanteil erhoben werden, da für diesen Zeitraum keine Risikotragung vorliegt.

Teilauszahler
Dem Versicherungsnehmer stehen bereits während der Vertrags-Laufzeit aus der vertraglich festgesetzten Versicherungssumme mehrere Auszahlungen zu, die nach Vertragsablauf der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme entsprechen. Die Höhe der Teilauszahlungen ist begrenzt durch das Deckungskapital bzw. den Rückkaufswert. Die erste Teilauszahlung darf aus steuerlichen Gründen frühestens nach zwölf Jahren erfolgen.

Termfix-Versicherung
Eine Unterart der Kapitalversicherung.
Die Termfix-Versicherung ist eine Versicherung mit festem Auszahlungstermin, d.h. sie wird zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Termin ausbezahlt. Wenn der Versicherte vorher stirbt, braucht bis zur Fälligkeit kein Beitrag mehr gezahlt zu werden.
Meist wird diese Versicherungsart gewählt, um die Aussteuer oder Ausbildung der Kinder zu finanzieren

Überschussbeteiligung aller Arten
Lebensversicherung:
Erlebensfallbonus: Verstärkung der Erlebensfallleistung
Bonusansammlung: siehe Überschussbeteiligung: Bonussystem
Verzinsliche Ansammlung: siehe Überschussbeteiligung: Verzinsliche Ansammlung
Beitragsverrechnung: Abzug der entstandenen Überschussanteile vom lfd. Beitrag. Entspricht auch der Sofort-Gewinnbeteiligung.
Todesfallbonus (Risikotarif): erhöht die Todesfallleistung.

Zusatztarife: z.B. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bonusrente: Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente
Verzinsliche Ansammlung: Verzinsung der angesammelten Überschussanteile
Beitragsabzug: Abzug der entstandenen Überschussanteile vom lfd. Beitrag

Rententarife:
vor Rentenbeginn:
Rentenbonus: Verstärkung der Rendite bei Rentenzahlung oder Kapitalabfindung
Verzinsliche Ansammlung: Verzinsung der angesammelten Überschussanteile
Beitragsverrechnung: Abzug der entstandenen Überschussanteile vom lfd. Beitrag
nach Rentenbeginn:
Bonusrente: Jährlich gleichbleibende Zusatzrente
Dynamische Überschussrente: Überschüsse in % des
Deckungskapitals für jährlich steigende Zusatzrenten.

Todesfallbonus

Der Todesfallbonus ist eine zusätzliche Versicherungsleistung, die nur im Todesfall fällig wird. Er stellt eine besondere Art der Schlussüberschussbeteiligung dar und wird überwiegend bei Risikoversicherungen vorgesehen, insbesondere wenn die Überschussbeteiligung von Beginn an gewährt wird. Ist in einem solchen Falle ein bestimmter Betrag durch eine Risiko-Lebensversicherung abzudecken, so kann deren Versicherungssumme unter Einbeziehung des Todesfallbonus festgelegt werden. Der Todesfallbonus hat insoweit den gleichen Effekt, wie eine direkte Anrechnung der Überschussanteile auf den Beitrag. Die Höhe des Todesfallbonus kann, wie die von Beginn an auf den Beitrag angerechneten Überschussanteile nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes verbindlich zugesagt werden.

Überschussbeteiligung: Bonussystem
Beim Bonussystem erfolgt die Erhöhung der Versicherungsleistungen in der Weise, dass jeder jährliche Überschussanteil als Deckungskapital für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung (Bonus) verwendet wird, die zum gleichen Termin abläuft, wie die Grundversicherung und meist von der gleichen Art ist, wie diese. Die im Versicherungsfall oder bei Ablauf fällig werdende Leistung, setzt sich zusammen aus der vertraglich vereinbarten Leistung und der Leistung, die sich aus den bis dahin aufsummierten Boni (Gesamtbonus) ergibt.
Bei Rückkauf des Vertrages wird zusätzlich zum Rückkaufswert der Grundversicherung das
Deckungskapital des Gesamtbonus ausgezahlt. Jeder Bonus trägt wie eine beitragsfreie Versicherung selbst zum Überschuss bei, deshalb erhöht sich der jährliche Überschussanteil noch um einen zusätzlichen, auf die bereits vorhandenen Boni entfallenden Überschussanteil.

Überschussbeteiligung -verzinsliche Ansammlung
Die Verwendung der Überschussanteile zur Erhöhung der Versicherungsleistungen kann dadurch erfolgen, dass die zugeteilten Überschussanteile beim Versicherer angespart, verzinst und bei Beendigung der Versicherung zusammen mit der vertraglich garantierten Versicherungssumme ausgezahlt werden. Dieses Verfahren bezeichnet man als verzinsliche Ansammlung.
Die Höhe des Ansammlungszinssatzes orientiert sich i.A. an der durchschnittlichen Verzinsung der Kapitalanlagen, wobei ein angemessener Abschlag vorgenommen wird, um kurzfristige Schwankungen zu vermeiden und die Kosten für die Führung des Überschussguthabens zu decken. I.d.R. kann der Versicherungsnehmer während der
Laufzeit des Vertrages ganz oder teilweise über das vorhandene Überschussguthaben verfügen

Unfallzusatzversicherung (UZV)
Die UZV ist eine Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen durch Unfalltod. Die UZV ist allerdings nur in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung, die hierbei als Hauptversicherung bezeichnet werden, möglich. Durch die UZV erhöht (meistens verdoppelt) sich bei Unfalltod die vereinbarte Versicherungssumme.

Verbundene Leben
Eine Lebensversicherung kann in der Weise genommen werden, dass der Anspruch auf die Versicherungssumme von dem Ableben mehrerer Personen abhängig ist. Die verbundene Lebensversicherung dient der Alters- und gegenseitigen Todesfallvorsorge von Partnern, Teilhaber- und Kredittilgungsversicherung. Die Leistung wird entweder bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person oder bei gleichzeitigem Tod beider Personen fällig, jedoch nur einmal.

Vermögenswirksame Lebensversicherung
Kapitalversicherung gegen laufenden Beitrag auf den Erlebens- und Todesfall, wobei eine Mindest-Versicherungsdauer von 12 Jahren notwendig ist und der jährliche Beitragsaufwand zur Zeit DM 936,- nicht überschreiten darf.
Der Beitrag wird vom Arbeitgeber, je nach Tarifvertrag mit oder ohne Lohnabzug, an den Versicherer überwiesen.

Verpfändung
Der Versicherungsnehmer kann alle Rechte und Ansprüche aus seinem Lebensversicherungs-Vertrag zur Sicherung einer gegen ihn gerichteten Forderung an einen Gläubiger verpfänden. Dieses Rechtsgeschäft muss dem Versicherer angezeigt werden. Der Pfandgläubiger ist berechtigt, sich aus diesen Ansprüchen zu befriedigen.

Versicherer
Der Versicherer ist der Vertragspartner des Versicherungsnehmers. Er hat ein Recht auf die fällige Prämienzahlung und ist zur Leistung im Versicherungsfall verpflichtet

Versicherte Person
Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben oder Gesundheit (z. B. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder Berufsunfähigkeit) die Versicherung abgeschlossen wird.

Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise nach Annahme des Antrages durch das Unternehmen (formeller Versicherungsbeginn) und Zahlung des ersten Beitrages (materieller Beginn), frühestens zu dem im Versicherungsschein festgelegten Versicherungsbeginn (technischer Versicherungsbeginn).

Versicherungsdauer
Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und -ablauf oder Vertragsbeginn bis zum Eintritt des Versicherungsfalls.

Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers. Er ist Träger aller Rechte des Vertrages, z. B. Recht zu kündigen, den Vertrag zu ändern, Begünstigungen zu erteilen, den Vertrag abzutreten oder zu verpfänden. Er ist gleichzeitig Träger aller Pflichten, z. B. Pflicht zur Prämienzahlung, Einhaltung der Obliegenheiten.

Vorläufige Deckungszusage
Der Antragsteller erhält für den Todesfall vorläufigen Versicherungsschutz. Dieser Schutz beginnt nach Ablauf der Widerrufsfrist, d.h. am 11. Tag nach Unterzeichnung des Antrags, und endet mit Beginn des eigentlichen Versicherungsschutzes. Es gilt hier jedoch eine vom Versicherer festgelegte Höchstdauer.
Für diesen Risikoschutz wird kein Beitrag verlangt.
Die vorläufige Deckungszusage wird entweder gesondert auf Anfrage oder durch entsprechende Klauseln auf dem Antrag gewährt.

Vorsorgeaufwendung
Die Lebensversicherungsbeiträge sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen von der Lohn- oder Einkommensteuer absetzbar. Es gelten jedoch Höchstbeiträge für die Gesamtsumme der Vorsorgeaufwendungen. Zu diesen Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Dadurch bleibt für die Lebensversicherung eventuell nur noch ein mehr oder weniger großer Teil, der als Vorsorgeaufwand abgesetzt werden kann.
Interessant ist dies insbesondere für Selbständige oder freiberuflich Tätige.

Vorvertragliche Anzeigepflicht
Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht (bzw. die Obliegenheit) alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Sie soll dem Versicherer ermöglichen, das Risiko objektiv und gerecht einzuschätzen. Dieses kann ihm nur gelingen, wenn ihm auch die Gefahrenumstände bekannt sind. Sie gilt in dem Zeitraum vom Antrag bis zur Antragsannahme.

Wegfall von Zusatzversicherungen
Sind Zusatzversicherungen vereinbart, können diese unabhängig von der Hauptversicherung gekündigt werden. Das führt allerdings meist nur zu einer relativ geringen Beitragseinsparung.

Wiederinkraftsetzung
W. heißt, dass eine vorzeitig, etwa durch Rücktritt oder Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung, beendete oder abgeänderte Versicherung zu den ursprünglichen Bedingungen wiederaufgenommen wird. Rechtlich handelt es sich um einen neuen Versicherungsvertrag.

Widerrufsrecht
Bei Abschluss einer Lebensversicherung räumt der Versicherer ein W. innerhalb von 10 Tagen ab Antragstellung ein. Das W. muss schriftlich ausgeübt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antragsteller an seinen Antrag gebunden (Bindefrist VVG §5).

Zahlungsschwierigkeiten
Die Lebensversicherungs-Unternehmen bieten ihren Kunden bei Zahlungsschwierigkeiten verschiedene Möglichkeiten, um den Versicherungsschutz zu erhalten:

· Änderung der Vertragslaufzeit

· Änderung der Zahlungsweise

· Beitragsfreistellung

· Herabsetzen der Versicherungssumme

· Policendarlehen

· Risikozwischenversicherung

· Ruhen des Vertrages

· Stundung der Beiträge

· Überschüsse zur Verrechnung der Beiträge

· Wegfall von Zusatzversicherungen

Zessionar
Der Zessionar, auch Abtretungsgläubiger genannt, erwirbt alle Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer (Zedent) bleibt Prämienschuldner.

Zillmerung
Bei gezillmerten Tarifen wird die Abschlussvergütung/Abschlussprovision bei Vertragsbeginn gewährt und auf dem Versicherungskonto belastet. Dieses Verfahren führt in den ersten Jahren zu Rückkaufswerten, die im Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen als niedrig empfunden werden.
Bei ungezillmerten Tarifen wird die Abschlussvergütung über die gesamte
Beitragszahlungsdauer des Vertrages verteilt. Das Versicherungskonto wird bei Vertragsbeginn nicht so stark belastet (keine Zillmerung), was gerade in den Anfangsjahren zu höheren Rückkaufswerten im Verhältnis zum Beitrag führt.

Zinsgewinne
Guthaben werden auf Vorgabe des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen zur Zeit mit 3,5% p.a. verzinst. Die Versicherungsunternehmen erzielen in der Regel aber Zinserträge von 6-8% p.a..