Ersatz für Hab und Gut
Eine Hausratversicherung hilft finanziell, nach Einbruch, Wohnungsbrand, Sturm oder Wasserschaden.
Grundschutz nahezu identisch
Die so genannte Grunddeckung ist bei fast allen Hausratversicherungen gleich. Letztere zahlt entweder die Reparatur oder bei Zerstörung den Wiederbeschaffungswert von Einrichtungs-, Haushalts- und Gebrauchsgegenständen. Allerdings nur, wenn diese durch folgende Ereignisse beschädigt werden:Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion Hagel, Sturm Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub ausgelaufenes Leitungswasser oder Heizungsflüssigkeit. Viele Tarife enthalten neben dem Grundschutz noch Extras wie finanzielle Absicherung bei Fahrraddiebstahl oder Diebstahl aus einem Pkw.
Wohnort bestimmt Tarif
Die Höhe der Prämie hängt von der Wohngegend des Versicherungsnehmers ab. In ländlichen, ruhigen Gebieten ist der Schutz preiswerter als in Großstädten, da dort häufiger Schäden auftreten. Die meistenVersicherer teilen daher das Bundesgebiet in vier Tarifzonen ein: Orte mit niedrigem Risiko bis hin zu Orten mit höchstem Risiko (H I bis H IV). Einige Versicherer arbeiten allerdings auch mit sechs Tarifzonen. Für Hamburg, Köln und Frankfurt am Main gilt für Stadtgebiete mit sehr häufigen Schäden die Zone VI. Hier ist die Absicherung besonders teuer.
Pauschal oder genau
Neben dem Wohnort bestimmt auch der Wert des Hausrates die Prämie. Der Versicherungsnehmer hat zwei Möglichkeiten. Entweder er führt alle Gegenstände der Wohnung in einer Liste auf oder er schätzt den Wert des Hausrats. Bei dieser Pauschalmethode wird pro Quadratmeter Wohnfläche ein bestimmter Geldbetrag - üblich sind 600 Euro - fällig. Wichtig: Den Wert des Hausrats und damit die Versicherungssumme sollten Versicherte nicht zu niedrig schätzen. Sie gelten für Unternehmen dann als "unterversichert" und erhalten im Schadensfall nur einen Teil der vereinbarten Summe.
Wenn der Hausrat umzieht
Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Policen. Sie ersetzt Schäden, die durch Einbruch, Brand oder Sturm an der Wohnungseinrichtung entstehen. Wie aber sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn man umzieht? Immerhin kann sich der Wohnungswechsel eine Weile hinziehen, oft ist man vorübergehend Besitzer von zwei Unterkünften. Die Antwort: während des Umzugs sind grundsätzlich die alte und die neue Wohnung gleichzeitig versichert - vorausgesetzt, man wechselt den Wohnort innerhalb Deutschlands. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel, spätestens jedoch zwei Monate nach Umzugsbeginn, ist dann nur noch die neue Bleibe versichert. Durch den Wohnungswechsel ändert sich oft auch der Wert des Hausrats. Wer eine größere Wohnung bezieht, schafft oft mehr Einrichtung an, so dass der Gesamtwert die alte Versicherungssumme übersteigt. Wichtig zu wissen: bei einem Versicherungsschaden wird dann nur noch anteilig ersetzt. Deshalb nach einem Umzug unbedingt prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert des Hausrats entspricht. Wenn nicht, die Police umgehend anpassen.