Maklerzulassung

Stichwort "Zulassungsgesetze für Vermittler"

Qualifikation
Grundsätzlich gilt: Wer nur auf Druck von Gesetzen eine Ausbildung plant, sollte es lieber gleich bleiben lassen. Profis qualifizieren sich freiwillig im Interesse ihrer Kunden und natürlich zum eigenen Vorteil. Wer das nicht will, könnte genau zur Zielgruppe gehören, die der Gesetzgeber aus dem Markt entfernen möchte.
Was genügt heute schon?
Der Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) wird wohl nicht ausreichen. Wer sich trotzdem darauf verlässt, spielt mit seinem Betrieb Russisch Roulette. Der Fachwirt für Finanzberatung (IHK) soll in jedem Falle genügen. Ebenfalls reicht aus:
Versicherungskaufmann und -fachwirt
Bankkaufmann und -fachwirt mit Versicherungspraxis
BWL-Studium mit Versicherungsschwerpunkt
Gibt es Übergangsregelungen?
Ja. Alle Vermittler, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens mindestens zwei Jahre im Markt tätig sind, müssen keine Prüfung nachweisen. Wer also mit Untervermittlern arbeitet, sollte zusehen, alle "jungen" Vermittler ganz schnell auszubilden. Auch sollte bei Inkrafttreten der Gesetze dringendst eine laufende Ausbildung im Vertrieb installiert sein, damit die Rekrutierung neuer Vermittler nicht auf Jahre hinaus ins Stocken gerät.
Welcher Abschluss wird der neue Standard?
Viele glauben, dass der Fachwirt für Finanzberatung (IHK) der Standard wird. Das ist Unsinn, weil nur Vermittler mit mehrjähriger Berufspraxis zur Fachwirte-Prüfung zugelassen werden dürfen. Der Gesetzgeber plant aber eine Prüfung vor Berufszulassung. Diese Bedingung kann heute schon der Masterconsultant in Finance erfüllen. Für alle neuen Vermittler wird es eine komplett neue Sachkundeprüfung geben. TUTOR liefert Ihnen heute bereits die ersten Lehrgangsdetails. Mehr dazu unter "34d-Sachkundeprüfung".
Dürfen nur noch IHKn prüfen?
Klare Antwort: Nein. Das käme einem gesetzlichen Monopol gleich, was in Europa verboten ist. Neben den IHKn darf das BAFIN weitere Prüfungseinrichtungen zulassen, dessen Zeugnisse anzuerkennen sind. Diese müssen dann folgende Bedingungen erfüllen:
Erfahrung in der Prüfung von Versicherungsvermittlern
bundeseinheitlich und überbetrieblich gestaltete Prüfungen
ausreichende Prüfungskapazitäten
Prüfungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen
Diese Bedingungen erfüllt die BBW-Akademie, Berlin, als Kooperationspartner der TUTOR mit dem Masterconsultant in Finance heute bereits wesentlich vertriebsfreundlicher als die IHKn.
Wer darf dann zukünftig alles prüfen?
Es wird ein Prüfungsmarkt ähnlich wie bei der Kfz-Zulassung kommen: Früher hatte der TÜV das Monopol und heute darf z.B. auch DEKRA prüfen. Die o.g. Bedingungen können nach heutigem Stand nur drei große Anbieter erfüllen. Lassen Sie es uns ein wenig humoristisch darstellen:
BWV für die Ausschließlichkeit auf niedrigem Niveau
BBW für die unabhängigen Vermittler auf hohem Niveau
IHKn für den Rest auf Antrag mit sieben Durchschlägen
Und jetzt dürfen Sie drei mal raten, warum die TUTOR "so doof" war, mit der MFC-Prüfung vor der BBW eine Konkurrenz zur scheinbar übermächtigen IHK aufzulegen. Und? Wie ist jetzt das Gefühl, mit einem Bildungsanbieter zu kooperieren, der weiter als von zwölf bis Mittag denken kann?
Wer darf zukünftig dann noch ausbilden?
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll niemand ohne Nachweis einer Ausbildung zur Prüfung zugelassen werden. Damit werden die Ausbilder fast dieselben Bedingungen wie die Prüfer erfüllen müssen, - z.B. muss die Ausbildung überbetrieblich gestaltet sein. D.h. Vertriebe oder Versicherungen dürfen nicht "den eigenen Saft" schulen. TUTOR ist zu 100 % unabhängig und bietet grundsätzlich nur überbetriebliche Fortbildung an, die dann an der unabhängigen BBW-Akademie abgeprüft werden kann.
Soll ich besser warten, bis Gesetze da sind?
Ein Top-Ausbildung wie der MFC verdoppelt im Durchschnitt das Neugeschäft. Deshalb ist es keine Frage von Gesetzen sondern von intelligentem Unternehmertum, eine flächendeckende Qualifikation im Vertrieb einzubauen. Ohnehin ist der MFC-Lehrgang der TUTOR der einzige, der eine Garantie zur Nachbesserung auf die zukünftige Sachkundeprüfung beinhaltet. (siehe dazu "TUTOR-Garantie vor Inkrafttreten").
Doch viele Markteilnehmer werden sich daran gewöhnen müssen, dass die Zukunft auch in der Versicherungsbranche dem qualifizierten Profi und nicht dem "ungelernten Hilfsarbeiter mit Top-Lebenserfahrung" gehört. Das Problem - wir geben es zu - ist natürlich: Die Vorteile von qualifizierten Vermittlern kann zumeist nur derjenige beurteilen, der die gewaltigen Unterschiede zwischen gelernten und ungelernten Vermittlern hautnah erlebt hat. Bei allen anderen Marktteilnehmern wird eine weise Erkenntnis erforderlich werden oder der Zwang zur Qualifizierung per Gesetz kommen, wenn man es schon nicht im Interesse seiner Kunden freiwillig macht.
Dokumentationspflicht
Der Gesetzgeber plant eine Beratungs- und Dokumentationspflicht einzuführen. Danach soll der Vermittler seine Beratung sowie die Gründe für seinen Rat angeben und diese „unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags ... dokumentieren.“ Diese Informationen müssen dem Kunden vor Vertragsabschluss klar und verständlich in Textform zur Verfügung gestellt werden. Falls dem Kunden durch die Verletzung dieser Pflichten ein Schaden entstehen sollte, haftet der Vermittler dafür.
Das war’s.
Mehr kommt da nicht.
Für Profis also gar kein Problem.

Qualifizierte Vermittler haben keine Probleme
Im Klartext: Wer sein Geschäft versteht, weiß ohnehin um sein Risiko und protokolliert heute schon seine Kundengespräche, um sich selbst auch vor ungerechtfertigten Haftungsansprüchen zu schützen. Vermittler, die heute noch keine Beratungsprotokolle führen, haben offensichtlich auch keine Ahnung, welchen Risiken sie sich finanziell und existenziell aussetzen. In aller Regel fehlt dann aber auch eine angemessene Qualifikation, um diese Risiken realistisch einschätzen zu können. Und lediglich auf solche offensichtlich "schmerzfreien" Marktteilnehmer haben es die Gesetzgeber abgesehen. Das Thema Dokumentationspflicht kann also nachhaltig nur über die Verbesserung der Qualifikation gelöst werden.

Beratungsvordrucke nur für Ahnungslose?
Einige Vermittler fordern jetzt nach standardisierten Vordrucken für Beratungsprotokolle. Daraufhin haben sich sogar tatsächlich Kommissionen gebildet, um solche Formulare zu entwickeln. Aber bitte einmal im Ernst: Welcher Profis würde freiwillig mit Vordruckkopien beim Kunden auflaufen wollen? Solche Kommissionen können doch nur davon ausgehen, dass ein erheblicher Teil der Vermittler nicht einmal dazu in der Lage ist, selbständig zu Papier zu bringen, was sie beim Kunden erzählen.
Wer sich persönlich einer solchen Peinlichkeit nicht aussetzen will, packt das Problem bei der Wurzel und bessert seine Qualifikation z.B. über einen Masterconsultant in Finance oder einen Fachwirt für Finanzberatung (IHK) auf. Die individuelle Kundenberatung sowie die Chancen und Risiken, die sich aus einer Beratung ergeben, kann man als qualifizierter Berater immer noch am besten beurteilen.

Denn man stelle sich einmal vor: Der Vermittler ist unqualifiziert, die Protokolle veralten über Nacht, er nimmt solche mit zum Kunden und merkt es noch nicht einmal ...

Dabei ist es keine Schande zuzugeben, dass man noch etwas lernen kann. Peinlich wird's eher, mit einem kopierten Protokoll beim Kunden erwischt zu werden.

Vertriebe sollten vorsorgen
Vertriebe und Makler, die mit selbständigen Außendienstmitarbeitern arbeiten, sollten insbesondere das Risiko der Durchgriffshaftung minimieren und deshalb ihren gesamten Mitarbeiterstamm nachhaltig qualifizieren. Dies gilt auch für Maklerpools, die auch nur Vermittlerverträge mit ihren Produktgebern haben und deshalb ebenfalls in der Durchgriffshaftung stehen können. Eine überregionale Ausbildung aller Vermittler kann ohne großen Aufwand über das Bürogebundene Gruppenstudium der TUTOR bundesweit organisiert werden. Mit Hilfe des mehr als 4.000-seitigen Lehrgangsmaterial der MFC-Ausbildung kann auch der Nachweis erbracht werden, dass das erforderliche Wissen tatsächlich jedem einzelnen Vermittler nahe gebracht wurde, womit die Gefahr der Durchgriffshaftung deutlich reduziert werden kann.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Versicherungssummen stehen bereits in der Versicherungsvermittler- Richtlinie fest:
1 Mio Euro pro Schadensfall und
1,5 Mio Euro pro Jahr
Dass es Anfang 2005 zu einer gewissen Hektik in Sachen VSH gekommen ist, kann nur darauf zurückgeführt werden, dass viele Marktteilnehmer nicht bemerkt haben, dass die entsprechenden Gesetze gar nicht in Kraft getreten sind.

"Berufs-" nicht "Vermögens-"
Tatsächlich soll es sich jedoch um eine Berufshaftpflicht- und nicht allein nur um eine Vermögensschaden-Haftpflicht handeln. Die Unterschiede können drastisch sein, wenn man diese mit den Annahmebedingungen für Anwälte, Steuer- oder Unternehmensberater vergleicht. Diese müssen nämlich mindestens einen Hochschulabschluss im Betrieb nachweisen, um überhaupt in den Genuss einer Berufshaftpflicht zu kommen. Das wird für Versicherungsvermittler sicherlich nicht kommen, weil andernfalls wohl 95 % aller Vermittler den Markt verlassen könnten.

Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass auch eine BSH für Versicherungsvermittler zukünftig an die Qualifikation geknüpft werden wird. Dies ist nur logisch, wenn man die unterschiedlichen Schadensquoten von unqualifizierten und professionellen Vermittlern gegenüberstellt. Mittelfristig kann davon ausgegangen werden, dass es bei der BSH Basistarife geben wird, die von einer Qualifikation auf Fachwirte--Niveau ausgehen. Das könnte sowohl ein Versicherungsfachwirt, ein Fachwirt für Finanzberatung als auch ein Masterconsultant in Finance sein. "Kleinere" Abschlüsse machen hingegen wenig Sinn, weil sie kaum Einfluss auf die Schadensentwicklung haben, wenn sie nur Wissen über einfache Privatkundenprodukte vermitteln, während Schäden z.B. bei der grauen Kapitalanlageberatung entstehen.

Aufschlag für Risikogruppen ohne Abschluss
Vermittler mit geringerer oder gar keiner Qualifikation werden Risiko-Aufschläge zahlen müssen, die kurzfristig bei 50 - 100 % der Basis-Jahresprämie liegen werden. Mittelfristig werden unqualifizierte Vermittler gar nicht mehr versichert werden, womit auch gleichzeitig die Gewerbeerlaubnis erlöschen wird. Die ersten VSH-Versicherer lehnen heute bereits unqualifizierte Vermittler ab, was sich bis Ende 2005 auf weitere Versicherer ausdehnen wird.

VDVM empfiehlt zwei Mio. Euro
Auch wenn per Gesetz nur eine Mindest-Versicherungssumme von einer Mio Euro gefordert wird, widerspricht der Verband Deutscher Versicherungsmakler VDVM in diesem Punkt bereits heute sehr deutlich und empfiehlt seinen Mitgliedern eine Versicherungssumme von mindestens zwei Mio. Euro.

Für Profis kaum Änderungen
Bei der Haftpflicht gilt im Grunde genommen, was auch beim Beratungsprotokoll heute schon üblich ist: Wer etwas zu verlieren hat - z.B. ein Eigenheim oder finanzielle Rücklagen - , geht heute schon nicht "ohne" zu Kunden.

Mittelfristig kann davon ausgegangen werden, dass sich eine gehobene Qualifikation allein schon über günstigere Haftpflichtprämien rechnen wird. Und ganz nebenbei minimiert man durch Qualifikation auch das Risiko der Aussteuerung aufgrund hoher Schadensquoten. Denn: Wer Schäden - z.B. durch Verletzung seiner Dokumentationspflichten - produziert, kann vom BSH-Versicherer gekündigt werden. Und wer keine BSH mehr bekommt, wird nicht einmal mehr in der Ausschließlichkeit aufgenommen.
Registrierungspflicht
Ziel der öffentlichen Registrierung aller Versicherungsvermittler ist vornehmlich aus Verbraucherschutz-Sicht zu erklären.

Der Verbraucher soll Gelegenheit bekommen, einen ihm unbekannten Vermittler schon vor einem Verkaufsgespräch überprüfen zu können. Dabei darf erwartet werden, dass der Verbraucher jederzeit z.B. über das Internet überprüfen kann, was für ein Vertreter gerade vor seiner Haustür steht. Dazu gehören Informationen darüber, ob es sich um einen Ausschließlichkeitsvertreter, einen Mehrfachagenten oder einen Makler handelt. Informationen darüber, wer im Falle einer Falschberatung haftet, ob die Berufshaftpflichtversicherung bezahlt ist und über welche Qualifikationen der Vermittler verfügt.

Rubrik Qualifikation: "Keine"
Wer da über keine oder nur eine sehr geringe Qualifikation verfügt, wird es erleben, dass er von einigen Geschäften von vorn herein ausgeschlossen wird. Es macht sich einfach nicht gut, wenn im Feld Qualifikation dann einfach nur "keine" oder "Versicherungsfachmann ABC" steht.

Abwarten und Tee trinken
Ein übereilte Registrierung in einem der vielen privaten Register macht zur Zeit wenig Sinn. Wenn es einen Punkt gibt, der dem Grundverhalten vieler Vermittler entgegenkommt, möglichst keine selbständigen Entscheidungen zu treffen, dann ist es die Registrierung (Aber der Kunde soll sich immer sofort entscheiden). Sobald die endgültigen Gesetze feststehen, reicht es immer noch aus, sich einzutragen.

"Verzögerungsfaktor" Registrierung
Lange Zeit war offen, welche Einrichtung die Registrierung von Versicherungsvermittlern übernehmen soll. Immerhin ist damit ein gerüttelt Maß als Geschäft und an Einfluss verbunden. Insider überrascht es jedoch wenig, dass die Versicherungslobby ihr eigenes Register der AVAD erfolgreich durchgeboxt hat.

Bemerkenswert ist lediglich, dass die offizielle Begründung dafür, dass die Zulassungsgesetze nicht fristgerecht zum 15.01.2005 in Kraft treten konnten, genau diese Registrierungsstelle gewesen sein soll. Angeblich soll die Einrichtung nicht rechtzeitig in der Lage gewesen sein, Vermittler zu registrieren, - also die Einrichtung, die seit gut 50 Jahren auf die Registrierung von Vermittlern spezialisiert ist.

Mehrkosten durch Zulassungsgesetze
Allzu häufig wird nur über die fachlichen und nicht über die kaufmännischen Anforderungen gesprochen. Das liegt daran, dass die meisten Vermittler zwar de facto selbständig sind, aber nicht immer so denken, handeln und schon gar nicht kaufmännisch kalkulieren.

Eine Gewerbezulassung gem. § 34 d GewO für Versicherungsvermittlung wird ca. 500 - 1.000 Euro kosten. Ungeachtet aller Übergangsregelungen werden diese Koksten für Jung- wie Alt-Vermittler anfallen. Wer nicht bezahlt, scheidet sofort aus dem Markt aus. Ohne Zulassung tätig bleiben geht auch nicht, weil Versicherungen, Pools und Vertriebe nicht mehr mit unlizensierten Vermittlern kooperieren dürfen.

Zum Erhalt der Gewerbeerlaubnis muss ein jährliches Wirtschaftsprüfer-Attestat beigebracht werden, das noch einmal mind. 1.000 Euro p.a..kostet. Weitere Kosten fallen durch die jährliche Prämie für eine Berufshaftpflicht von ca. 1.000 Euro an. Wer WP-Attestat und bezahlte Haftpflicht nicht jährlich der Gewerbeaufsicht nachweist, verliert seine Erlaubnis automatisch.

Überraschungen wird es wohl auch bei denjenigen Vermittlern geben, die ihr Geschäft heute bereits "über die Ehefrau" abwickeln. Mit Dokumentationspflicht, Haftpflichtversicherung usw. werden solche Marktteilnehmer schnell auffliegen.

Bis zu 5.000 Euro jährlich
Des weiteren fallen Mehrkosten für Verwaltung und Organisation der gesetzlichen Dokumentationspflichten an, die jährlich mit 2 - 3.000 Euro veranschlagt werden können. Insgesamt werden damit jährliche Mehrkosten von gut 5.000 Euro anfallen. Wer da nicht kaufmännisch qualifiziert ist, um sein Unternehmen wirtschaftlicher bzw. erfolgreicher zu organisieren, wird sich schnell aus dem Markt verabschieden.

Die Rekrutierung neuer Handelsvertreter wird durch die anfallenden Kosten deutlich erschwert werden. Deshalb werden Vertriebe dafür sorgen müssen, dass ihre Handelsvertreter kaufmännisch ausgebildet werden. Das erfordert eine spezifische Qualifikation wie z.B. zum Masterconsultant in Finance oder zum Fachwirt für Finanzberatung. Mini-Kurse wie z.B. zum Versicherungsfachmann im Außendienst oder zum Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK werden da kaum weiterhelfen.

Insgesamt wird dieses Kostenproblem zwangsläufig für mehr Qualifikation bei den Vermittlern sorgen, weil andere gar nicht mehr überlebensfähig sein werden. Des Weiteren wird in Vertrieben der Angestelltenstatus für Verkäufer zunehmend interessanter werden, weil sich die kaufmännische Kalkulierbarkeit weiter verbessern wird. Ohnehin werden Zulassungsgesetze nur für Selbständige und nicht für Angestellte gelten ...

Mitarbeiteraufbau in der Zukunft
Erfolgreiches Unternehmertum beginnt bekanntlich beim vorausschauenden Denken und Handeln. Zulassungsgesetze werden die Rekrutierung neuer Vermittler nachhaltig verändern. Kluge Vertriebsunternehmen bereiten sich deshalb jetzt schon darauf vor.

Vor Inkrafttreten der Gesetze
Junge Vermittler, die nach dem 15. Januar 2005 tätig geworden sind, benötigen eine Qualifikation, um direkt nach Inkrafttreten tätig bleiben zu dürfen. Das bedeutet, wer mit der Qualifizierung seines Vertriebes wartet, verliert seinen gesamten Nachwuchs. Da die tatsächliche Fluktuation in Vertrieben zumeist höher als die "gefühlte" Quote ist, empfiehlt sich dazu ein Blick in die Vermittler-Datenbank. In einem natürlichen wachsenden Finanzvertrieb kann durchaus mehr als die Hälfte aller Vermittler weniger als ein Jahr tätig sein.

Mit Hilfe des Bürogebundenen Gruppenstudiums kann überregional sichergestellt werden, dass alle Vermittler flächendeckend eine Qualifikation erhalten. Pflichten wie Beratungsprotokoll und Haftpflicht sollten auch jetzt schon in den Vertriebsbüros geübt werden, damit bei Inkrafttreten der Gesetze keine Umsatzeinbrüche durch "operative Hektik" entstehen. Die alte Mär "bloß nichts dem Vertrieb verraten" gilt nur für besonders einfach strukturierte Vermittler. Wer über ein solides Niveau im Vertrieb verfügt, sollte seine Vermittler seriös und frühzeitig informieren und aktiv in die Prozessentwicklung einbinden. Dies kann auch heute schon zu sehr guten Wettbewerbsvorteilen führen, wenn andere Vertriebe ihre Vermittler ahnungslos halten.

Bei Inkrafttreten der Gesetze
Zu diesem Zeitpunkt werden vollkommen neue Abschlüsse zur Pflicht werden, - siehe "welcher Abschluss wird Standard?". Die fachlichen Inhalte werden jedoch bleiben. Wer also bei Inkrafttreten schon das Bürogebundene Gruppenstudium eingeführt hat, wird lediglich die Reihenfolge der Fächerblöcke im Roulierenden System umstellen können, um sofort auf die neuen Zulassungs-Standardprüfungen vorbereitet zu sein. Wer hingegen seine Teilnehmer in klassischen Präsenzlehrgänge ausbilden lässt, kann ein heilloses Chaos erleben. Und wer gar keine Ausbildung eingerichtet hat, wird sich neben den anderen, neuen Pflichten auch noch um die sofortige Einführung einer Ausbildung kümmern müssen. Das wird dann richtig Umsatz kosten, weil der Vertrieb verunsichert wird und erst dann wieder produziert, wenn alle "Angstthemen" beseitigt sind.

Nach Inkrafttreten der Gesetze
Die größte Veränderung wird in der Rekrutierung neuer Vermittler entstehen. Die zu lösenden Probleme heißen:
hohe Einstiegskosten für Gewerbeerlaubnis
hohe laufende Kosten für Gewerbeerhalt
Ausbildung und Prüfung vor Tätigkeitsbeginn
Die hohen Kosten wird man nicht beseitigen können, es sei denn, man übernimmt neue Vermittler nur noch ins Angestelltenverhältnis. Auf selbständiger Basis wird der Vertrieb jedoch deutlich effektiver organisiert werden müssen, um das gleiche Einkommen wie vor Inkrafttreten der Gesetze erzielen zu können. Das gilt insbesondere für Führungskräfte, die von Superprovisionen leben. Und es gibt nur eine konsequente Lösung für dieses Problem: Besser qualifizierte Vermittler produzieren auch mehr Geschäft. Vermittler und Führungskräfte sollten deshalb schon heute eine gehobene Qualifikation erwerben, um später leichter überleben zu können.

Volltheoretische Ausbildung vor der Zulassung
Wer neue Vermittler auch zukünftig nur auf selbständiger Basis rekrutieren möchte, wird wohl um eine volltheoretische Vorbereitungszeit ohne eigene Vermittlungspraxis nicht herumkommen. Neue Vermittler werden dann erst eine Ausbildung absolvieren und bezahlen müssen, vielleicht einmal als "stille Begleiter" zu Kundengesprächen mitlaufen, um dann erst die Zulassung erwerben zu können. Das wird jedoch - bei aller Zuversicht - die Neurekrutierung nachhaltig erschweren und negativ beeinflussen.

Alternative: 400 €-Nachwuchs
Wer das nicht möchte, kann alternativ neue Vermittler solange auf 400 Euro-Basis einstellen, bis sie alle Voraussetzungen für eine Selbständigkeit erfüllt haben. Die Ausbildung wird dann zügig z.B. binnen drei Monaten abgelegt werden können. Und weil 400 €-Kräfte als Angestellte zählen, benötigen sie keine Zulassung. Deshalb entscheidet auch nur das Vertriebsunternehmen, das die Haftung für diese angestellten Vermittler übernimmt, ob und wann sie bereits selbständig Kundengespräche führen dürfen.
Niemand wird jedoch blind jedem neuen Vermittler einfach 400 Euro pro Monat zahlen, wenn er nicht weiß, ob diese Person überhaupt geeignet ist. Deshalb werden Auswahlverfahren die bisherige Rekrutierungspraxis nach "äußerem Eindruck" ersetzen müssen. Das muss vorbereitet werden, weil die Führungskräfte das sonst nicht umsetzen können. Außerdem muss die Arbeit mit Angestellten - also auch befristeten 400 €-Kräften - gelernt werden, weil sie sich massiv von der Führung von Selbständigen unterscheidet. Da ein solches System auch ohne Zulassungsgesetze sehr interessant ist, kann es durchaus heute schon eingerichtet werden.

Kehrt schwenk: nur noch Angestellte?
Wer eine wirklich nachhaltige Lösung sucht, nimmt Abschied von der Mär, dass nur selbständige Vermittler fleißig seien. Unternehmen, die bereits seit Jahren nur noch mit angestellten Vermittlern arbeiten, sagen einhellig: "Wer die Sozialversicherungsbeiträge nicht übrig hat, sollte lieber gleich ganz aufhören." Denn jeder Angestellte ist stets so fleißig, wie es die Führungskraft zulässt. Der Umstieg erfordert jedoch im Vorwege wesentlich professionelleres Führungswissen, ein hervorragendes kaufmännisch organisiertes Unternehmen und ausnahmslos hochqualifizierte Vermittler, weil das Risiko der Gehaltszahlung an Unqualifizierte natürlich unkalkulierbar ist.

Wer professionelle Unterstützung bei der Lösungsfindung sucht, sollte einmal ein persönliches Gespräch mit den Fachleuten der TUTOR-Consult führen. Die kennen sich heute bereits mit diesen Problemen aus und haben auch praxisbewährte Lösungen parat.


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