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Bürgschafts-ABC
Bürgschafts-ABC
A - B
| Ablösung |
Austausch von Bürgschaftsurkunden beim Auftraggeber |
| Abnahme |
Entgegennahme des hergestellten Werkes als
Erfüllung und Billigung als vertragsgemäße Leistungserfüllung, wird
in der Regel in einem Abnahmeprotokoll festgehalten |
| Anspruchsteller |
Bürgschaftsgläubiger, i.d.R. der Auftraggeber beim
Werkvertrag |
| Anzahlungsbürgschaft |
Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An-
oder Vorauszahlungen - etwa zur Abdeckung der Kosten für die
Materialbeschaffung |
| Auftragssumme |
Vertraglich vereinbartes Entgelt für die
Werkleistung |
| Ausbuchung |
Entlastung des Bürgschafts-Obligos, erfolgt nach
Rückgabe der Bürgschaft oder Vorlage einer Enthaftungserklärung des
Bürgschafts-Gläubigers |
| Ausführungsbürgschaft |
Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer
gegenüber dem Auftraggeber übernommenen vertraglichen
Verpflichtungen während der Ausführungsphase bis zur (Gebrauchs-)
Abnahme des Gewerkes |
| Ausschöpfung des Limits |
Der aktuell in Anspruch genommene Bürgschaftskredit |
| Avalkredit |
Bürgschaftskredit bei Banken |
| Bauhandwerkersicherungsgesetz |
Regelung gemäß § 648a BGB; daraufhin gestellte
Bürgschaften dienen dem Auftragnehmer zur Absicherung der
Werklohnforderung aus dem Vertrag |
| Befristete Bürgschaft |
Bürgschaft mit einem bestimmten Ablaufdatum |
| Bietungsbürgschaft |
Sicherheit zur Einhaltung der Angebotskonditionen
im Falle der Auftragserteilung |
| Bürge |
Verpflichteter aus einem Bürgschaftsvertrag, durch
den er für die Verbindlichkeiten des Schuldners (Auftragnehmers)
gegenüber dem Gläubiger (Auftraggeber) einzustehen hat (§ 765 BGB)
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| Bürgschaft/Bürgschaftserklärung |
Erklärung des Bürgen, für die Erfüllung der
Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen |
| Bürgschaftsauftrag |
Schriftliche Anforderung einer einzelnen Bürgschaft durch
den KTV-plus Kunden bei R+V |
| Bürgschaftsgläubige |
Anspruchsberechtigter aus einer Bürgschaft (siehe
Gläubiger) |
| Bürgschaftskredit |
Kreditvertrag zwischen R+V und KTV-plus Kunden zur
Übernahme von Bürgschaften (siehe Avalkredit) |
| Bürgschaftslimit |
Höhe des vereinbarten Bürgschaftsrahmens, innerhalb
dessen Bürgschaften angefordert werden können |
| Bürgschaftsobligo |
Aktuelle Ausschöpfung des Bürgschaftslimits;
Gesamtbetrag der für ein Bürgschaftslimit ausgestellten Bürgschaften |
| Bürgschaftssumme |
In der Bürgschaft genannter Betrag der Zahlungsverpflichtung |
C - J
| EFB-Sich-Formular |
Bürgschaftssondertext, der von öffentlichen
Auftraggebern vorgegeben wird |
| Einzelstück |
Bürgschaftssumme pro Auftrag/Objekt (siehe Stückelung) |
| Enthaftungserklärung |
Formlose, schriftliche Erklärung des Bürgschaftsgläubigers,
den Bürgen nicht mehr in Anspruch zu nehmen |
| Faksimile-Unterschrift |
Maschinell erzeugte Unterschrift (getreue
Nachbildung einer Vorlage) |
| Feststellungsklage |
Die Feststellungsklage dient der Feststellung, ob
ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht |
| Finanzbürgschaft |
Bürgschaft, die der Absicherung einer
Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrages (z.B. aus
Kaufvertrag) dient |
| Garantie |
Selbständiges, abstraktes Zahlungsversprechen, das
nicht vom Bestehen einer vertraglichen Verpflichtung
(Hauptschuldverhältnis) abhängig ist |
| Genehmigungsvorbehalt |
Vorbehalt des Bürgen, bestimmte Bürgschaftstexte
abzulehnen oder nur mit Änderungen zu akzeptieren |
| Gewährleistungsbürgschaft |
Bürgschaft zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen
des Auftraggebers. Die Bürgschaftssumme beträgt i.d.R. 3 bis 5%
der Auftragssumme. Die Dauer der Gewährleistung ist nach § 13
Ziff. 4 VOB auf 2 Jahre bzw. nach § 638 BGB auf 5 Jahre
befristet. |
| Gläubiger |
Dem Gläubiger steht ein Anspruch auf Leistung oder
Zahlung gegen den Schuldner zu |
| Globalbürgschaft |
Eine Globalbürgschaft dient dem Auftraggeber (Bürgschaftsgläubiger)
zur Absicherung mehrerer Werkverträge (siehe Hauptschuldverhältnis) |
| Hauptschuldner |
Der Auftragnehmer im Hauptschuldverhältnis |
| Hauptschuldverhältnis |
Das die Bürgschaftsübernahme auslösende
Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer |
| Höchstbetragsbürgschaft |
Bürgschaften werden auf einen bestimmten Betrag
ausgestellt, um das Risiko für den Bürgen der Höhe nach zu
begrenzen. Die Bürgschaftssumme umfasst damit auch Zinsen, Kosten
und Schadenersatz. |
| Inanspruchnahme einer Bürgschaft |
Aufforderung des Bürgschaftsgläubigers an den Bürgen,
Zahlung aus der Bürgschaft zu leisten |
| Insolvenz |
Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung |
| Insolvenzverwalter |
Vom Insolvenzgericht eingesetzter Verwalter über
das Vermögen des zahlungsunfähigen Unternehmens |
K - T
| Kautionsversicherung |
Geschäftsbereich der Kreditversicherer, bei dem Bürgschaftskredite
vergeben werden |
| Limit |
(siehe Bürgschaftslimit) |
| Mängelgewährleistungsbürgschaft |
Siehe Gewährleistungsbürgschaft |
| Normbürgschaft |
Blanko Bürgschaftsurkunde zum Selbstausfüllen |
| Obligo |
siehe Bürgschaftsobligo |
| Prozessbürgschaft |
Dient der Absicherung eines gerichtlich zuerkannten
Anspruchs einschließlich der Prozesskosten, solange das Urteil
vorläufig vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig ist |
| Regress |
Rückgriff des Bürgen beim Hauptschuldner, nachdem
er aus einer Bürgschaft geleistet hat |
| Rekultivierungsbürgschaft |
Dient der Absicherung von Ansprüchen aus
Rekultivierungsmaßnahmen, in der Regel mit langen Laufzeiten |
| Rückbürgschaft |
Siehe Firmenrückbürgschaft |
| Schlussrechnung |
Endgültige Inrechnungstellung des Entgeltes für
die gesamte Werkleistung |
| Sicherheitseinbehalt |
Prozentualer Anteil der Summe der Schlussrechnung,
den der Auftraggeber zur Absicherung etwaiger nachvertraglicher
Ansprüche, z.B. aus Gewährleistung, einbehält |
| Sondertexte |
Vom Auftraggeber vorgegebene Bürgschaftstexte |
| Stückelung |
Vertraglich vereinbarte, maximal mögliche Bürgschaftssumme
pro Auftrag/Objekt |
U - Z
| Unbefristete Bürgschaft |
Ohne festes Ablaufdatum ausgestellte Bürgschaft |
| Vertragserfüllungsbürgschaft |
Sicherheit gegenüber dem Auftraggeber für die
ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages |
| Verwendungsnachweis |
Liste zur Erfassung der ausgegebenen Normbürgschaften;
gleichzeitig Bestellschein für neue Normbürgschaften |
| VOB |
Verdingungsordnung für Bauleistungen:
Teil A regelt die Vergabe von Bauleistungen,
Teil B enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen |
| Werkleistung |
Im Werkvertrag vereinbarte Leistung des Auftragnehmers Mehr... |
| Werkvertrag |
Gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (=
Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks, der Besteller (=
Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn)
verpflichtet wird (§§ 631 ff BGB) |
| Zahlung auf erstes Anfordern |
Klausel in der Bürgschaft, nach der der Bürge
bereits dann zahlen muss, wenn der Gläubiger behauptet, einen
Anspruch aus der Bürgschaft zu haben, ohne dass er diesen
nachweisen muss |

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