Lexikon Bürgschaften

Bürgschafts-ABC


Bürgschafts-ABC

A - B

Ablösung Austausch von Bürgschaftsurkunden beim Auftraggeber
Abnahme Entgegennahme des hergestellten Werkes als Erfüllung und Billigung als vertragsgemäße Leistungserfüllung, wird in der Regel in einem Abnahmeprotokoll festgehalten
Anspruchsteller Bürgschaftsgläubiger, i.d.R. der Auftraggeber beim Werkvertrag
Anzahlungsbürgschaft Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen - etwa zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung
Auftragssumme Vertraglich vereinbartes Entgelt für die Werkleistung
Ausbuchung Entlastung des Bürgschafts-Obligos, erfolgt nach Rückgabe der Bürgschaft oder Vorlage einer Enthaftungserklärung des Bürgschafts-Gläubigers
Ausführungsbürgschaft Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber übernommenen vertraglichen Verpflichtungen während der Ausführungsphase bis zur (Gebrauchs-) Abnahme des Gewerkes
Ausschöpfung des Limits Der aktuell in Anspruch genommene Bürgschaftskredit
Avalkredit Bürgschaftskredit bei Banken
Bauhandwerkersicherungsgesetz Regelung gemäß § 648a BGB; daraufhin gestellte Bürgschaften dienen dem Auftragnehmer zur Absicherung der Werklohnforderung aus dem Vertrag
Befristete Bürgschaft Bürgschaft mit einem bestimmten Ablaufdatum
Bietungsbürgschaft Sicherheit zur Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung
Bürge Verpflichteter aus einem Bürgschaftsvertrag, durch den er für die Verbindlichkeiten des Schuldners (Auftragnehmers) gegenüber dem Gläubiger (Auftraggeber) einzustehen hat (§ 765 BGB)
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Bürgschaft/Bürgschaftserklärung Erklärung des Bürgen, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen
Bürgschaftsauftrag Schriftliche Anforderung einer einzelnen Bürgschaft durch den KTV-plus Kunden bei R+V
Bürgschaftsgläubige Anspruchsberechtigter aus einer Bürgschaft (siehe Gläubiger)
Bürgschaftskredit Kreditvertrag zwischen R+V und KTV-plus Kunden zur Übernahme von Bürgschaften (siehe Avalkredit)
Bürgschaftslimit Höhe des vereinbarten Bürgschaftsrahmens, innerhalb dessen Bürgschaften angefordert werden können
Bürgschaftsobligo Aktuelle Ausschöpfung des Bürgschaftslimits; Gesamtbetrag der für ein Bürgschaftslimit ausgestellten Bürgschaften
Bürgschaftssumme In der Bürgschaft genannter Betrag der Zahlungsverpflichtung

C - J

EFB-Sich-Formular Bürgschaftssondertext, der von öffentlichen Auftraggebern vorgegeben wird
Einzelstück Bürgschaftssumme pro Auftrag/Objekt (siehe Stückelung)
Enthaftungserklärung Formlose, schriftliche Erklärung des Bürgschaftsgläubigers, den Bürgen nicht mehr in Anspruch zu nehmen
Faksimile-Unterschrift Maschinell erzeugte Unterschrift (getreue Nachbildung einer Vorlage)
Feststellungsklage Die Feststellungsklage dient der Feststellung, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht
Finanzbürgschaft Bürgschaft, die der Absicherung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrages (z.B. aus Kaufvertrag) dient
Garantie Selbständiges, abstraktes Zahlungsversprechen, das nicht vom Bestehen einer vertraglichen Verpflichtung (Hauptschuldverhältnis) abhängig ist
Genehmigungsvorbehalt Vorbehalt des Bürgen, bestimmte Bürgschaftstexte abzulehnen oder nur mit Änderungen zu akzeptieren
Gewährleistungsbürgschaft Bürgschaft zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers. Die Bürgschaftssumme beträgt i.d.R. 3 bis 5% der Auftragssumme. Die Dauer der Gewährleistung ist nach § 13 Ziff. 4 VOB auf 2 Jahre bzw. nach § 638 BGB auf 5 Jahre befristet.
Gläubiger Dem Gläubiger steht ein Anspruch auf Leistung oder Zahlung gegen den Schuldner zu
Globalbürgschaft Eine Globalbürgschaft dient dem Auftraggeber (Bürgschaftsgläubiger) zur Absicherung mehrerer Werkverträge (siehe Hauptschuldverhältnis)
Hauptschuldner Der Auftragnehmer im Hauptschuldverhältnis
Hauptschuldverhältnis Das die Bürgschaftsübernahme auslösende Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
Höchstbetragsbürgschaft Bürgschaften werden auf einen bestimmten Betrag ausgestellt, um das Risiko für den Bürgen der Höhe nach zu begrenzen. Die Bürgschaftssumme umfasst damit auch Zinsen, Kosten und Schadenersatz.
Inanspruchnahme einer Bürgschaft Aufforderung des Bürgschaftsgläubigers an den Bürgen, Zahlung aus der Bürgschaft zu leisten
Insolvenz Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung
Insolvenzverwalter Vom Insolvenzgericht eingesetzter Verwalter über das Vermögen des zahlungsunfähigen Unternehmens

K - T

Kautionsversicherung Geschäftsbereich der Kreditversicherer, bei dem Bürgschaftskredite vergeben werden
Limit (siehe Bürgschaftslimit)
Mängelgewährleistungsbürgschaft Siehe Gewährleistungsbürgschaft
Normbürgschaft Blanko Bürgschaftsurkunde zum Selbstausfüllen
Obligo siehe Bürgschaftsobligo
Prozessbürgschaft Dient der Absicherung eines gerichtlich zuerkannten Anspruchs einschließlich der Prozesskosten, solange das Urteil vorläufig vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig ist
Regress Rückgriff des Bürgen beim Hauptschuldner, nachdem er aus einer Bürgschaft geleistet hat
Rekultivierungsbürgschaft Dient der Absicherung von Ansprüchen aus Rekultivierungsmaßnahmen, in der Regel mit langen Laufzeiten
Rückbürgschaft Siehe Firmenrückbürgschaft
Schlussrechnung Endgültige Inrechnungstellung des Entgeltes für die gesamte Werkleistung
Sicherheitseinbehalt Prozentualer Anteil der Summe der Schlussrechnung, den der Auftraggeber zur Absicherung etwaiger nachvertraglicher Ansprüche, z.B. aus Gewährleistung, einbehält
Sondertexte Vom Auftraggeber vorgegebene Bürgschaftstexte
Stückelung Vertraglich vereinbarte, maximal mögliche Bürgschaftssumme pro Auftrag/Objekt

U - Z

Unbefristete Bürgschaft Ohne festes Ablaufdatum ausgestellte Bürgschaft
Vertragserfüllungsbürgschaft Sicherheit gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages
Verwendungsnachweis Liste zur Erfassung der ausgegebenen Normbürgschaften; gleichzeitig Bestellschein für neue Normbürgschaften
VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen:
Teil A regelt die Vergabe von Bauleistungen,
Teil B enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Werkleistung Im Werkvertrag vereinbarte Leistung des Auftragnehmers Mehr...
Werkvertrag Gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (= Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks, der Besteller (= Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird (§§ 631 ff BGB)
Zahlung auf erstes Anfordern Klausel in der Bürgschaft, nach der der Bürge bereits dann zahlen muss, wenn der Gläubiger behauptet, einen Anspruch aus der Bürgschaft zu haben, ohne dass er diesen nachweisen muss


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