Lexikon Lebensversicherung |
||
|
Versicherungsalphabet (Lebensversicherung)
Aussteuerversicherung Gewinnquellen sind z.B. Risikogewinne als Ergebnis vorsichtiger Kalkulationen, Verwaltungskostengewinne und Zinsgewinne. Der Sparanteil dient der Bildung der bei Vertragsfälligkeit auszuzahlenden, vertraglichen Versicherungsleistung (Versicherungssumme, Kapitalabfindung, Rente usw.). Der Sparanteil wird, je nach Tarif und/oder Vertragsbeginn (- jahr), mit einem garantierten Rechnungszins von 3% bis 4% verzinslich angesammelt. Der garantierte Rechnungszins ist in der Prämienkalkulation, quasi als Sofort-Bonus, bereits berücksichtigt. Die bedeutendste Gewinnquelle für die Überschussbeteiligung ist das Kapital-Anlageergebnis, da bei langfristigen Kapitalanlagen in der Regel Anlageergebnisse erzielt werden, die über dem garantierten Rechnungszins liegen. Durch Prämienvorauszahlung entstandenes Guthaben des Versicherungsnehmers, von dem die Prämie bei Fälligkeit abgebucht wird. Die abgezinste Summe aller zukünftigen Beiträge ist der zulässige Höchstbetrag des Beitragsdepots. Ein Beitragsdepot für die gesamte Versicherungsdauer ist von der Einmalprämie zu unterscheiden, da zwar die Zinsen auf das Beitragsdepot als Zinseinkünfte zu versteuern sind, die Ablaufleistung der Versicherung aber nicht der Kapitalertragsteuerpflicht unterliegt, sofern die Mindestlaufzeit (und andere steuertechnische Vorgaben) von 12 Jahren eingehalten wurde. Der Rückkaufswert wird nicht ausgezahlt, sondern als Einmalbeitrag verwendet. Weitere Beiträge sind dann nicht mehr zu entrichten. Allerdings werden dadurch Risikoschutz und Versicherungssumme u.U. erheblich verringert. Außerdem ist eine Beitragsfreistellung nur möglich, sofern ein gewisser Mindest-Rückkaufswert vorhanden ist. Unter steuerlichen Gesichtspunkten sollte eine Gesamt-Beitragszahlungsdauer von min. fünf Jahren erreicht werden. Eine spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist jederzeit möglich. Abzug der entstandenen Überschussanteile vom lfd. Beitrag. Entspricht auch der Sofort-Gewinnbeteiligung. Der Versicherungsnehmer kann vereinbaren, dass die Beiträge durch eine dritte Person gezahlt werden. Der Beitragszahler hat keinerlei Rechte, der Versicherungsnehmer bleibt Prämienschuldner Laufende Beitragszahlung bedeutet, dass während der Dauer der Versicherung mehrere Beiträge fällig werden. In der Regel wird bei der Beitragskalkulation von einer jährlichen Zahlungsweise ausgegangen (Ausnahme: Klein-Lebens- und Vermögensbildungsversicherungen). Die Jahresbeiträge können regelmäßig in unterjährigen Raten gezahlt werden.Hierbei werden in Abhängigkeit von der Ratenzahlung geschäftsmäßig festgelegte Zuschläge erhoben. Beispiel: Zahlweise monatlich: Zuschlag 5%. Man unterscheidet echte und unechte unterjährige Beitragszahlung. Bei echten unterjährigen Beiträgen werden im Todesfall ausstehende Beitragsraten nicht mehr gefordert. Werden dagegen die ausstehenden Beitragsraten von der Versicherungsleistung gekürzt, so handelt es sich um unechte Beitragsraten. Problematisch ist die Verrechnung der ausstehenden Raten, insbesondere bei der Termfix- und Heiratsversicherung, da bei Tod des versicherten Versorgers keine Leistung fällig wird, sondern Beitragsbefreiung eintritt. Als einmalige Beitragszahlung oder Einmalbeitrag bezeichnet man das nur einmalig bei Vertragsabschluss zu entrichtende Entgeld für den Erwerb eines Versicherungsanspruchs. Bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles ist der Einmalbeitrag verfallen. Als Sonderausgabe absetzbar sind nur noch Einmalbeiträge zu reinen Risikoversicherungen und zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht Die Beitragszahlungsdauer ist die vertraglich festgelegte Zeit, in der der Versicherungsnehmer die Beiträge für seine Lebensversicherung entrichtet.Die Beleihung ist i.d.R. bis zu 90% des Rückkaufswertes möglich. Der Zinssatz ist hierfür meist günstiger als ein Bankkredit. Beleihbar sind Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten. Siehe auch Policendarlehen. Ihr Beruf ist ein wesentliches Kriterium für die Risikoeinschätzung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Demzufolge gibt es bei vielen Gesellschaften berufsspezifische Preise. Für viele Berufe gibt es auch spezielle Zuschläge, oder Sie können sich nur bis zu einem gewissen Höchstalter versichern. Entsprechend Ihrer Auswahl der Berufsart werden die Tarife für die Berufsunfähigkeitsversicherung berechnet. Da nicht jeder Beruf hinterlegt werden kann, sind hier einige Berufe beispielhaft dargestellt. Bitte wählen Sie die Berufsart aus, die am besten zu Ihrem Beruf passt. Ein kaufmännischer Angestellter im Innendienst wählt z. B. "ohne körperliche Tätigkeit", Berufe mit "normaler körperlicher Tätigkeit" sind für Kfz-Mechaniker und ähnliche Berufe. Unter Berufe mit "schwerer körperlicher Tätigkeit" wäre z. B. der Straßenbauer einzustufen. In jedem Fall sollten Sie sich ein schriftliches Angebot anfordern. Hierzu brauchen Sie nur ein Häkchen hinter der von Ihnen ausgewählten Gesellschaft eintragen. Bitte geben Sie hierzu unbedingt Ihre genaue Berufsbezeichnung und die Branche an. Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Rund 25 % aller Arbeitnehmer werden berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen sind Erkrankungen der Skelett- und Bewegungsapparates und des Herz- bzw. Gefäßsystems. Betroffene müssen nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes verkraften, sondern müssen auch mit enormen finanziellen Einschränkungen rechnen. Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Durchschnitt 26 % des letzten Bruttogehalts. Die Differenz zu Ihrem jetzigen Nettogehalt sollte über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt sein. Bei Berufsanfängern, Selbständigen und Freiberuflern ist der Rentenanspruch oft noch geringer oder entfällt sogar ganz. Berufsunfähig ist wer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich sechs Monate außerstande ist, seinen Beruf auszuüben. Die Versicherungsgesellschaften zahlen in der Regel bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % eine monatliche Rente. Aber auch den Beitrag brauchen Sie dann nicht mehr bezahlen. Es ist möglich eine sog. Staffelregelungen zu vereinbaren. Dann wird ein bestimmter Anteil der Leistung schon ab 25 % bezahlt. Die volle Leistung erhält man im Gegenzug dafür erst mit 66 oder gar 75 %. Die Leistungsdauer der Versicherung sollte nicht vor dem 60. Lebensjahr enden. Wird ein kürzerer Zeitraum vereinbart, endet auch die Rentenzahlung nach Ablauf der Versicherung. Der Beitrag der
BU-Versicherung richtet sich nach Alter, Beruf, Geschlecht und
Gesundheitszustand des Versicherten und nach der Versicherungsdauer, der
Leistungsdauer und der Höhe der vereinbarten Rente. Auf jeden Fall sollte man die Versicherungsbedingungen genau studieren. Die Leistungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften weichen stark voneinander ab. Als Minimumkriterium sollte der sogenannte Verweisungsverzicht ohne Alterbegrenzung in den Bedingungen genannt sein. Verweisungsverzicht bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft im Falle der Berufsunfähigkeit auf Ihr Recht verzichtet, Ihnen einen anderen Beruf zuzuweisen, den Sie auch mit Ihrer Krankheit noch ausüben können. Die BU-Versicherung kann als eigenständige Versicherung oder Kombination mit einer Risikolebens-, Kapitallebens-, oder einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden. Welche Kombination die sinnvollste ist richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf z. B. bei der Hinterbliebenenversorgung, oder ob Sie einen gleichzeitigen Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge wünschen. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) Bezugsberechtigter Darlehenstilgung Deckungskapital Dienstunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit ist gegeben, wenn die versicherte Person infolge Krankheit oder anderer Gebrechen oder von Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann. Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) Garantierte Rente Gesundheitsprüfung Direktgutschrift : Rückstellung für
Beitragsrückerstattung (RfB) : Methoden der G. sind folgende: · Erhöhung der Ablaufleistung (verzinsliche Ansammlung) · Bonussystem · Dynamik · Barauszahlung · Verrechnung mit laufender Prämie (Sofortüberschuss) Gruppenversicherung Herabsetzen der Versicherungssumme Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (HZV) Gesamte Kapitalabfindung Garantierte Kapitalabfindung plus die Überschüsse, je nach Überschusssystem. Eine Kapitallebensversicherung verbindet die Risikoabsicherung eines vorzeitigen Todesfalls mit einem Sparvorgang. Bei Ablauf der Kapitallebensversicherung kommt die Versicherungssumme plus Gewinne zur Auszahlung. Die Kapitallebensversicherung sollte einen Baustein zur privaten Altersvorsorge sein. Die Lebensversicherungsgesellschaften unterliegen der staatlichen Aufsicht, daher kann die Kapitalanlage als sehr sicher betrachtet werden. Dafür muss man allerdings bei der Rendite u. U. Abstriche in Kauf nehmen. Zur Absicherung der Familie oder eines Immobilienfinanzierung ist eine Kapitallebensversicherung nur u. U. zu empfehlen, da mit den hohen Versicherungssummen auch der Preis sehr hoch wird. Auf jeden Fall sollte man zuerst die Hinterbliebenen bzw. den Kredit mit einer Risikolebensversicherung absichern. Wenn dann noch ein Budget für die Altersvorsorge übrigbleibt, kann man darüber nachdenken. Der Beitrag in der
Kapitallebensversicherung ist abhängig vom Alter, Geschlecht und dem
Gesundheitszustand der versicherten Person und von der Versicherungssumme und
der Laufzeit der Versicherung. Die Beiträge zur
Lebensversicherung kann man als Vorsorgeaufwendungen
steuerlich geltend machen. Dies ist insbesondere für Selbständige oder Beamte
interessant, die die Vorsorgepauschale noch nicht ausgeschöpft haben. Aber auch für Angestellte gibt es einen interessanten steuerlichen Aspekt. Wer nämlich zusammen mit dem Arbeitgeber eine Lebensversicherung als sog. Direktversicherung abschließt, muss für die Beiträge (max. 3408,-- DM) im Jahr nur eine Pauschalsteuer in Höhe von 20 % bezahlen. Die Differenz zum persönlichen Spitzensteuersatz ist die Ersparnis. Es können
Zusatzversicherungen gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden: Ebenso muss für die Erträge aus Einmalbeitragsversicherungen Kapitalertragsteuer gezahlt werden. Die Kapitalertragssteuer beträgt zur Zeit 25% und ist lediglich eine Vorsteuer. Die Erträge müssen im Rahmen der Steuererklärung mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Die Karenzzeit kann bei einigen Versicherern bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel für 12, 18 oder 24 Monate vereinbart werden. Tritt der Versicherungsfall ein, so verzögert sich die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente um die Karenzzeit. Dieser Zeitraum kann zum Beispiel durch Lohnfortzahlung oder Rücklagen überbrückt werden. Die Beitragszahlung entfällt jedoch sofort. Durch die Vereinbarung einer Karenzzeit reduzieren sich die Beiträge. Kinderinvaliditätszusatzversicherung (KIZ) Die KIZ versichert Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 18 Jahren. Ab einem Behinderungsgrad von 50% wird eine lebenslange Rente gezahlt. Optional ist hier auch eine einmalige Kapitalleitung der 24-fachen Monatsrente einschließbar. Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat gekündigt werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart, so kann der Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Versicherer kann den Vertrag nur außerordentlich kündigen. Für den Versicherer gelten folgende außerordentliche Kündigungsgründe: · Nichtzahlung der Erstprämie( § 38 VVG ) · Nichtzahlung der Folgeprämie ( § 39 VVG ) Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung durch das Versicherungsunternehmen ist eine qualifizierte Mahnung. Die Laufzeit gibt die Dauer des Versicherungsverhältnisses an. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung kann von der Hauptversicherung (Risiko-, Kapitallebens- oder Rentenversicherung) abweichen. Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, Rentengarantie und BeitragsrückgewährDie Rente wird erstmals fällig, wenn der Versicherte den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn, d.h. den Ablauf der Aufschubzeit, erlebt. Sie wird lebenslänglich, mindestens für die garantierte Laufzeit der Rente gezahlt. Die Rentengarantiezeit beträgt häufig zwischen 5 und 20 Jahren. Stirbt der Versicherte während der Rentengarantiezeit, werden die restlichen garantierten Renten an die Begünstigten bzw. Erben ausgezahlt. Stirbt der Versicherte während der Aufschubzeit, so werden die eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Wegen der Rentengarantie und der Beitragsrückgewähr gewährt diese Form der Rentenversicherung auch einen gewissen Hinterbliebenenschutz. 1. Leibrentenversicherung
auf ein Leben nur mit aufgeschobener Rentenzahlung 2. Leibrentenversicherung
auf ein Leben mit sofort beginnender Rentenzahlung und Rentengarantie Bei fast allen
Kapital-Lebensversicherungen hat der Versicherungsnehmer bzw. der
Bezugsberechtigte das Recht, seine Versicherung bei Ablauf in eine
Rentenversicherung umzutauschen. Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung in das bewegliche Vermögen oder in Forderungen und sonstige Rechte des Versicherungsnehmers. Siehe auch Pfandgläubiger Der P. kann aufgrund eines vollstreckbaren Titels oder eines vertraglichen Pfandrechtes (BGB §§ 1204 ff i.B. 1273 - 1290) zwangsweise Leistungen an sich verlangen. Der Versicherer kann eine zu verzinsende Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung gewähren, aber nur bis zur Höhe der Rückvergütung. Das Policendarlehen muß spätestens bei Ablauf oder im Leistungsfall der Versicherung zurückgezahlt werden. In der Regel geschieht dieses dann durch Verrechnung mit der Leistung. Die private Rentenversicherung ist für den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge das geeignete Produkt. Entgegen der Kapitallebensversicherung, die den Schwerpunkt auf eine einmalige Kapitalauszahlung legt, steht bei der privaten Rentenversicherung eine monatliche Rente bis zum Lebensende im Vordergrund. Eine Absicherung im Todesfall besteht nur in Höhe der eingezahlten Beiträge. Eine einmalige Auszahlung ist aber auch bei der Rentenversicherung möglich. Welche Form zur privaten Alterssicherung die bessere ist, kommt auf die persönlichen Umstände an. Insbesondere für Personen ab dem 45. Lebensjahr oder mit bestehenden Krankheiten, ist die Rentenversicherung oft die richtige Wahl. Grundsätzlich sollte man aber vergleichen, welche der beiden Versicherungsformen die höhere Rendite verspricht.Die Rentenversicherung gibt es
in zwei Varianten: - Sofortbeginnende Rente: Nach Einzahlung eines einmaligen Beitrages erhält man lebenslang eine Rente. Diese Anlageform richtet sich an ältere Personen, die kurz vor oder bereits im Ruhestand sind. Der Vorteil liegt in einer gutverzinsten Anlage, die meist noch steuerfrei ist. Aber Achtung: Hier ist unbedingt eine Regelung zu treffen, was nach dem Tod des Versicherten mit dem übrigen Geld passieren soll. Mit der sog. Dynamik wird ein Ausgleich für den inflationsbedingten Wertverlust erreicht, oder eine Anpassung an den gestiegen Lebensstandart. Dynamik bedeutet, dass Sie in der Regel jährlich ein Angebot zur Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes erhalten. Dies können Sie annehmen oder innerhalb sechs Wochen ablehnen. Nach drei aufeinanderfolgenden Ablehnungen erlischt die Dynamik. Personen mit schlechtem Gesundheitszustand, sollten die Möglichkeit der Anpassung nicht verfallen lassen. Die Dynamik kann jederzeit gekündigt werden. Insbesondere ab einem Alter von 45 Jahren ist die Dynamik oft nicht mehr rentabel. Bei den meisten
Rentenversicherungsgesellschaften wird die Rente in zwei Teilen ausgewiesen: Auch für den Rentenbezug kann man verschiedene Formen wählen. - Dynamische Rente: Die
Rente steigt jedes Jahr um einen bestimmten % -Satz, meist zwischen 3 und 4 %.
Damit wird der Kaufkraftverlust ausgeglichen. Es können
Zusatzversicherungen gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden: Stets ist zu berücksichtigen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse einem ständigen Wandel unterworfen sind und heutige Annahmen sich in der Zukunft ändern können. Da die kapitalbildende Lebensversicherung nicht nur ein Sparvorgang ist, sondern auch Versicherungsschutz bietet, ist ein Vergleich mit anderen Sparformen nicht ohne weiteres möglich. Die Berechnung von Dr. Dieter Farny (Die Rentabilität langfristiger gemischter Lebensversicherungen, Köln 1983) weist unter Zugrundelegung eines Eintrittsalters von 30 Jahren und einer Vertragslaufzeit von mindestens 24 Jahren für die Vergangenheit eine steuerfreie Erlebensfallrendite von 5,5 % aus. Eine Fortschreibung auf der Grundlage der obigen Annahmen in die Zukunft führt zu einer eher noch verbesserten Rendite der Lebensversicherung. Die Risikolebensversicherung ist für die Versorgung der Familie oder die Absicherung eines Darlehens im Todesfall gedacht. Überlegen Sie wie viel Geld Ihre Familie monatlich benötigt. Wenn Sie das nun mit der Zeit- bis sich Ihre Kinder selbst versorgen können - hochrechnen, dann ergibt sich die Versicherungssumme und die Dauer der Absicherung. Auch Hausfrauen/-männer tragen einen erheblichen Anteil zum Familieneinkommen bei. Bedenken Sie, welche Kosten Sie hätten, wenn Sie für die Kinderbetreuung und Haushaltsführung jemand einstellen müssten. Deshalb macht es durchaus Sinn, auch die Hausfrau/-mann abzusichern. Der Beitrag der Risikoversicherung richtet sich nach dem Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht, Raucher oder Nichtraucher und nach der Dauer und der Höhe der Versicherung. Die meisten Gesellschaften erzielen Gewinne, die Sie gleich als eine Art Rabatt vom Beitrag abziehen. So wird die Beitragshöhe von vornherein gemindert. Trotzdem sollten Sie hier auf jeden Fall vergleichen, da es sehr große Beitragsunterschiede gibt. Viele Risikolebensversicherungen kann man innerhalb der ersten 10 Jahre in eine Kapitalversicherung umwandeln. Dies ist dann von Vorteil, wenn man zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge beginnen möchte oder in der Zwischenzeit an einem schweren Leiden erkrankt ist. Die Risikoversicherung gibt es
in verschiedenen Formen: Bei vielen Risikoversicherungen besteht die Möglichkeit Zusatzversicherungen zu integrieren. Die wichtigsten sind die Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe dort) und die Unfallzusatzversicherung, die bei einem Unfalltod zusätzlich leistet. Risikoversicherungen können in der Regel jedes Jahr gekündigt werden. Man kann den Versicherungsschutz allerdings auch jederzeit nach unten korrigieren. Das macht z. B. dann Sinn, wenn die Kinder größer werden und die Dauer für ihre Versorgung geringer wird. Die Sammelinkasso-Versicherung stellt eine Sonderform der Gruppenversicherung dar.Die Vertragspartner und die Vertragsformen sind gleich dem Gruppenversicherungsvertrag, bei den Voraussetzungen entfällt jedoch die für die Gruppenversicherung geforderte objektive Umschreibung des zu versichernden Personenkreises. Die Vergünstigungen der Lebensversicherung mit Sammelinkasso werden aber nur eingeräumt, wenn · mindestens 10 Arbeitnehmer versichert werden, · der Versicherungsnehmer die Beiträge kostenfrei in einer Summe an das Versicherungsunternehmen abführt, · bei Kapitalversicherungen die Gesamtversicherungssummesumme mindestens DM 300.000,- , bei Rentenversicherungen die Gesamtjahresrente mindestens DM 30.000,- beträgt, · der Versicherungsnehmer auch die Inkassokontrollen durchführt. Ausnahme: Inhalt: Der Zeitpunkt des Ablebens von männlichen und weiblichen Personen verschiedener Altersgruppen um statistische Mittelwerte zu errechnen. Durch veraltete Sterbetafeln und positive Risikoauslese entstehen, bei Zunahme des durchschnittlichen Lebensalters, vorteilhaftere Sterblichkeitsverläufe als die in den Beitrag eingerechneten. Die Lebensversicherung unterliegt wegen ihres Vorsorgecharakters einer besonderen steuerlichen Behandlung. 1. Bestandteil des 3-Säulen-Systems: Begünstigt werden private Lebensversicherungen und Direktversicherungen. 2. Maßnahmen der staatlichen Förderung: - Die Beiträge sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen auf die Einkommensteuer anrechenbar. Es gelten jedoch Höchstbeiträge für die Gesamtsumme der Vorsorgeaufwendungen. Zu diesen Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Dadurch bleibt für die Lebensversicherung eventuell nur noch ein mehr oder weniger großer Teil, der als Vorsorgeaufwand abgesetzt werden kann. - Es wird keine Versicherungssteuer erhoben. - Es besteht eine einkommensteuerrechtliche Begünstigung, denn auf die Überschüsse ist keine Einkommensteuer zu zahlen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Mindestlaufzeit von 12 Jahren - keine fondsgebundene Lebensversicherung - keine Risiko-Lebensversicherung - kein Einmalbeitrag Lebensversicherungsunternehmen ziehen in der Regel vom Versicherten-Guthaben (Deckungskapital) bei vorzeitigem Rückkauf einen gewissen Prozentsatz (in der Regel 5-10%) ab, um die Verwaltungskosten für einen vorzeitigen Rückkauf zu decken. Bei vorzeitiger Stornierung verlangen Versicherungsunternehmen zur Abdeckung des entstehenden Verwaltungsaufwandes einen Stornoabschlag, der in seltenen Fällen höher als der tatsächliche Aufwand ist. Beiträge zu einer Lebensversicherung können für eine bestimmte Zeit gestundet werden, üblich ist ein halbes Jahr. Für die gestundeten Beiträge müssen Zinsen gezahlt werden, die Beiträge sind nachzuentrichten. Beginn des prämienbelasteten Zeitraumes laut Antrag bzw. Police. Der technische Beginn ist zu unterscheiden vom vertraglichen (materiellen) Beginn (Beginn der Risikotragung). Liegt der technische Beginn vor dem vertraglichen Beginn (Rückdatierung), so darf die Prämie nur ohne den Risikoanteil erhoben werden, da für diesen Zeitraum keine Risikotragung vorliegt. Dem Versicherungsnehmer stehen bereits während der Vertrags-Laufzeit aus der vertraglich festgesetzten Versicherungssumme mehrere Auszahlungen zu, die nach Vertragsablauf der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme entsprechen. Die Höhe der Teilauszahlungen ist begrenzt durch das Deckungskapital bzw. den Rückkaufswert. Die erste Teilauszahlung darf aus steuerlichen Gründen frühestens nach zwölf Jahren erfolgen. Eine Unterart der Kapitalversicherung. Die Termfix-Versicherung ist eine Versicherung mit festem Auszahlungstermin, d.h. sie wird zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Termin ausbezahlt. Wenn der Versicherte vorher stirbt, braucht bis zur Fälligkeit kein Beitrag mehr gezahlt zu werden. Meist wird diese Versicherungsart gewählt, um die Aussteuer oder Ausbildung der Kinder zu finanzieren Überschussbeteiligung aller Arten Erlebensfallbonus: Verstärkung der Erlebensfallleistung Bonusansammlung: siehe Überschussbeteiligung: Bonussystem Verzinsliche Ansammlung: siehe Überschussbeteiligung: Verzinsliche Ansammlung Beitragsverrechnung: Abzug der entstandenen Überschussanteile vom lfd. Beitrag. Entspricht auch der Sofort-Gewinnbeteiligung. Todesfallbonus (Risikotarif): erhöht die Todesfallleistung. Zusatztarife: z.B. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Rententarife: Todesfallbonus Der Todesfallbonus ist eine zusätzliche Versicherungsleistung, die nur im Todesfall fällig wird. Er stellt eine besondere Art der Schlussüberschussbeteiligung dar und wird überwiegend bei Risikoversicherungen vorgesehen, insbesondere wenn die Überschussbeteiligung von Beginn an gewährt wird. Ist in einem solchen Falle ein bestimmter Betrag durch eine Risiko-Lebensversicherung abzudecken, so kann deren Versicherungssumme unter Einbeziehung des Todesfallbonus festgelegt werden. Der Todesfallbonus hat insoweit den gleichen Effekt, wie eine direkte Anrechnung der Überschussanteile auf den Beitrag. Die Höhe des Todesfallbonus kann, wie die von Beginn an auf den Beitrag angerechneten Überschussanteile nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes verbindlich zugesagt werden. Überschussbeteiligung: Bonussystem Bei Rückkauf des Vertrages wird zusätzlich zum Rückkaufswert der Grundversicherung das Deckungskapital des Gesamtbonus ausgezahlt. Jeder Bonus trägt wie eine beitragsfreie Versicherung selbst zum Überschuss bei, deshalb erhöht sich der jährliche Überschussanteil noch um einen zusätzlichen, auf die bereits vorhandenen Boni entfallenden Überschussanteil. Überschussbeteiligung
-verzinsliche Ansammlung Die Höhe des Ansammlungszinssatzes orientiert sich i.A. an der durchschnittlichen Verzinsung der Kapitalanlagen, wobei ein angemessener Abschlag vorgenommen wird, um kurzfristige Schwankungen zu vermeiden und die Kosten für die Führung des Überschussguthabens zu decken. I.d.R. kann der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages ganz oder teilweise über das vorhandene Überschussguthaben verfügen Unfallzusatzversicherung (UZV) Vermögenswirksame Lebensversicherung Der Beitrag wird vom Arbeitgeber, je nach Tarifvertrag mit oder ohne Lohnabzug, an den Versicherer überwiesen. Der Versicherungsnehmer kann alle Rechte und Ansprüche aus seinem Lebensversicherungs-Vertrag zur Sicherung einer gegen ihn gerichteten Forderung an einen Gläubiger verpfänden. Dieses Rechtsgeschäft muss dem Versicherer angezeigt werden. Der Pfandgläubiger ist berechtigt, sich aus diesen Ansprüchen zu befriedigen. Der Versicherer ist der Vertragspartner des Versicherungsnehmers. Er hat ein Recht auf die fällige Prämienzahlung und ist zur Leistung im Versicherungsfall verpflichtet Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben oder Gesundheit (z. B. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder Berufsunfähigkeit) die Versicherung abgeschlossen wird. Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise nach Annahme des Antrages durch das Unternehmen (formeller Versicherungsbeginn) und Zahlung des ersten Beitrages (materieller Beginn), frühestens zu dem im Versicherungsschein festgelegten Versicherungsbeginn (technischer Versicherungsbeginn). Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und -ablauf oder Vertragsbeginn bis zum Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers. Er ist Träger aller Rechte des Vertrages, z. B. Recht zu kündigen, den Vertrag zu ändern, Begünstigungen zu erteilen, den Vertrag abzutreten oder zu verpfänden. Er ist gleichzeitig Träger aller Pflichten, z. B. Pflicht zur Prämienzahlung, Einhaltung der Obliegenheiten. Der Antragsteller erhält für den Todesfall vorläufigen Versicherungsschutz. Dieser Schutz beginnt nach Ablauf der Widerrufsfrist, d.h. am 11. Tag nach Unterzeichnung des Antrags, und endet mit Beginn des eigentlichen Versicherungsschutzes. Es gilt hier jedoch eine vom Versicherer festgelegte Höchstdauer. Für diesen Risikoschutz wird kein Beitrag verlangt. Die vorläufige Deckungszusage wird entweder gesondert auf Anfrage oder durch entsprechende Klauseln auf dem Antrag gewährt. Die Lebensversicherungsbeiträge sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen von der Lohn- oder Einkommensteuer absetzbar. Es gelten jedoch Höchstbeiträge für die Gesamtsumme der Vorsorgeaufwendungen. Zu diesen Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Dadurch bleibt für die Lebensversicherung eventuell nur noch ein mehr oder weniger großer Teil, der als Vorsorgeaufwand abgesetzt werden kann. Interessant ist dies insbesondere für Selbständige oder freiberuflich Tätige. Vorvertragliche Anzeigepflicht Wegfall von Zusatzversicherungen · Änderung der Vertragslaufzeit · Änderung der Zahlungsweise · Herabsetzen der Versicherungssumme · Risikozwischenversicherung · Ruhen des Vertrages · Stundung der Beiträge · Überschüsse zur Verrechnung der Beiträge · Wegfall von Zusatzversicherungen Der Zessionar, auch Abtretungsgläubiger genannt, erwirbt alle Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer (Zedent) bleibt Prämienschuldner. Bei gezillmerten Tarifen wird die Abschlussvergütung/Abschlussprovision bei Vertragsbeginn gewährt und auf dem Versicherungskonto belastet. Dieses Verfahren führt in den ersten Jahren zu Rückkaufswerten, die im Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen als niedrig empfunden werden.Bei ungezillmerten Tarifen wird die Abschlussvergütung über die gesamte Beitragszahlungsdauer des Vertrages verteilt. Das Versicherungskonto wird bei Vertragsbeginn nicht so stark belastet (keine Zillmerung), was gerade in den Anfangsjahren zu höheren Rückkaufswerten im Verhältnis zum Beitrag führt. Guthaben werden auf Vorgabe des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen zur Zeit mit 3,5% p.a. verzinst. Die Versicherungsunternehmen erzielen in der Regel aber Zinserträge von 6-8% p.a.. |
||
(C) 2000-2008 - Alle Rechte vorbehalten |
||