Die privaten Bauversicherungen
Auch wenn der Bauherr den Bau nicht selbst durchführt, sondern an sachverständige Personen (Architekten, Statiker, Bauleitung etc.) überträgt, ist er nicht von der Sorgfaltspflicht befreit. Entgeht ihm dabei ein gefahrenreicher Zustand, so muss er haften.
Die wichtigsten Versicherungen für jeden Bauherren
Sie sind dabei den Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen und befinden sich in der Planungsphase oder haben bereits mit Bauen angefangen? Dann ist es wichtig, Ihre Pflichten und Ihre gesetzliche Haftung als Bauherr zu kennen.
Gesetzliche Unfallversicherung Helfen Nachbarn, Freunde oder Bekannte beim Bauen, so ist der Bauherr per Gesetz verpflichtet, diese Helfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden. Unabhängig davon, ob sie gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten. Für den Bauherren selbst und seine Ehefrau gilt diese Verpflichtung nicht. Sie sollten sich jedoch freiwillig mitversichern oder eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen.
Feuerversicherung - Gebäudeversicherung Häufig wird die Feuerrohbauversicherung schon bei der Kreditvergabe verlangt. Schließen Sie frühzeitig die Wohngebäudeversicherung für das später fertige Haus ab, so ist die Feuerrohbauversicherung bis zu 18 Monate kostenlos enthalten.
Bauherren-Haftpflicht Nicht nur Architekt, Bauleitung, Bauunternehmen und Bauhandwerker haben ein eigenes gesetzliches Haftpflichtrisiko. Auch der Bauherr selbst hat gewisse gesetzliche Sorgfaltspflichten am Bau zu erfüllen und haftet für diese:
1. Die Verkehrssicherungspflicht: Der Bauherr muss die Baustelle ausreichend absichern, damit Unfälle vermieden werden können 2. Die Überwachungspflicht: Durch regelmäßige Stichproben muss der Bauherr die Baustelle persönlich überprüfen. 3. Die Auswahlpflicht: Der Bauherr ist auch verantwortlich für die sorgfältige Auswahl der am Bau beteiligten.
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung erfüllt deshalb drei Aufgaben. Sie prüft, ob und in welcher Höhe Schadenersatz besteht, gewährt Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche und gleicht den Schaden bei berechtigtem Anspruch aus.
Bauleistungsversicherung Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden, die durch menschliches Versagen, durch ungewöhnliche Witterungseinflüsse (z.B. Sturm) oder durch Vandalismus entstehen. Schutz besteht über die gesamte Bauzeit und endet erst bei Fertigstellung des Objektes. Der Versicherungsbeitrag kann anteilig auf die am Bau beteiligten Unternehmen umgelegt werden und ist zudem steuerlich abzugsfähig. Schadenbeispiel Bauleistungsversicherung
Hypoprotect Bei uns erhalten Sie mit HYPOPROTECT® den umfassenden Schutz für Ihre Darlehensraten bis zum Ende der Versicherungsdauer (Zinsfestschreibung). So bewahren Sie sich die Immobilie in finanziell schwierigen Zeiten.
Bauhelferunfall Sie sind beim Hausbau für jeden Bauherren eine unschätzbare Hilfe: Freunde, Verwandte und Bekannte.
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