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Fachbegriffe Baufinanzierung
Alphabet
der Baufinanzierung
Hier
erläutern wir Ihnen die wichtigsten Fachbegriffe aus dem Bereich der
Baufinanzierung.
1)
Allgemeine
Darlehensbedingungen
2) Auszahlung
3)
Auszahlungskurs
4)
Bauspardarlehen
5)
Bearbeitungsgebühr
6)
Beleihungsgrenze
7)
Damnum
8) Effektivzins
9)
Eigenkapital
10)
Fälligkeitsdarlehen
11)
Fremdkapital
12)
Grundschuld
13)
Grundschuldbestellung
14)
Hypothek
15)
Hypothekenkredit
16)
Immobilie
17)
Jahresleistung
18)
Konditionen
19)
Laufzeit
20)
Mitschuldner
21)
Nominalbetrag
22)
Nominalzins
23)
Notaranderkonto
24)
Pfandbriefe
25) Rangstelle
26) Restschuld
27)
Schufa
28)
Sicherheiten
29)
Tilgunsaussetzung
30)
Tilgungsplan
31)
Umschuldung
32)
Verkehrswert
33) Vorfälligkeitsentschädigung
34)
Werbungskosten
35)
Zweck
(Bestimmungserklärung)
36)
Zwischenfinanzierung
A
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Allgemeine
Darlehensbedingungen
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Von
der Bank formulierte Vertragsbestimmungen, die grundsätzlich
für alle Kunden bei der Abwicklung eines Darlehens
gelten.
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Anderkonto
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siehe
Notaranderkonto
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Anfänglicher
effektiver Jahreszins
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siehe
Effektivzins
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Annuität
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siehe
Jahresleistung
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Auszahlung
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Die
Auszahlung (Valutierung) des Darlehens erfolgt erst,
wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wird das Darlehen ausnahmsweise schon vorher
ausgezahlt ( z.B. auf ein Notaranderkonto
oder gegen Notarbestätigung), so wird zum Ausgleich für
den höheren Aufwand und das Risiko ein
Vorvalutierungsaufschlag erhoben. Bei fertigen Gebäuden
wird das Darlehen üblicherweise in einem Betrag, bei
Neubauten entsprechend dem Baufortschritt in Teilbeträgen
ausgezahlt.
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Auszahlungskurs
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Prozentsatz
des Darlehensbetrages ( Nominalbetrag
), den der Darlehensnehmer nach Abzug des vereinbarten
Damnums erhält.
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B
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Bauspardarlehen
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In
der Regel nachrangiges ( siehe Rangstelle
) Baufinanzierungsdarlehen einer Bausparkasse
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Bearbeitungsgebühr
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Von
Banken einmalig erhobene Gebühr für die Bearbeitung
des Darlehensantrages. Sie wird in der Regel bei der
Auszahlung des Darlehens abgezogen.
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Beleihungsgrenze
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Die
Beleihungsgrenze für erststellige ( Rangstelle
) Hypotheken beträgt 60% der vorsichtig ermittelten
Grundstücks- und Gebäudewerts. Die Mittel für
solche Darlehen beschafft sich die Hypothekenbank
durch den Verkauf von Pfandbriefen. Hypothekenbanken
geben aber auch Darlehen, die diese Grenze überschreiten
- in der Regel bis zu 80% der Herstellungskosten oder
des Kaufpreises.
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Briefgrundschuld
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siehe
Grundschuld
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Buchgrundschuld
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siehe
Grundschuld
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D
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Damnum
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Oft
als Disagio bezeichnet, ist die Differenz zwischen dem
Nominalbetrag (Rückzahlungsbetrag)
und dem Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens.
Das Damnum kann steuerlich abgesetzt werden, wenn eine
Immobilie erworben wird, die vermietet werden soll.
Bei der Vereinbarung eines Damnums ist der
Darlehensnominalzins entsprechend niedriger.
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E
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Effektivzins
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Nach
der Preisabgabeverordnung (PAngV) muß bei Krediten
als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent
angegeben werden. Bei Krediten, deren Konditionen für
die Gesamtlaufzeit des Darlehens festgeschrieben sind,
heißt dieser Preis "effektiver Jahreszins".
Wenn jedoch eine Änderung des Zinssatzes oder anderer
preisbestimmter Faktoren während der Laufzeit
vorbehalten ist, wird er mit "anfänglicher
effektiver Jahreszins" bezeichnet. Im
wesentlichen wird der Effektivzins vom Nominalzins,
dem Auszahlungskurs (Damnum),
der Tilgung, der Tilgungsverrechnung ( soweit der
Termin der Tilgungsverrechnung von den
Zahlungsterminen abweicht ) und der Zinsfestschreibungsdauer
bestimmt. Mit Hilfe des Effektivzinses können nur
Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibung
verglichen werden. Auch die übrigen in die
Effektivzinsermittlung einbezogenen Faktoren müssen für
einen zutreffenden Preisvergleich identisch sein.
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Eigenkapital
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Bei
einer Baufinanzierung gelten als Eigenkapital Bargeld,
Bank- und Sparguthaben, Bausparguthaben und der Erlös
aus dem Verkauf von Wertpapieren. Im weiteren Sinne
rechnen zu den Eigenmitteln das bereits bezahlte
Grundstück, bezahlte Baumaterialien und
Architektenleistungen, Verwandtendarlehen,
Arbeitgeberdarlehen, öffentliche Zuschüsse sowie
Eigenleistungen / Verwandtenhilfe. Damit die Belastung
tragbar bleibt, sollten bei der Baufinanzierung ca. 20
bis 30% der Herstellungs- oder Erwerbskosten durch
Eigenkapital gedeckt sein.
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F
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Fälligkeitsdarlehen
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Ein
Darlehen, das im Gegensatz zum Annuitätendarlehen am
Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird.
Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu
entrichten. Siehe auch Tilgungsaussetzung
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Fremdkapital
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Finanzierungsmittel,
die als Darlehen, in der Regel von Banken, zur Verfügung
gestellt werden. Spezialisiert auf die Gewährung von
langfristigen Baudarlehen sind die Hypothekenbanken.
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G
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Grundschuld
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Grundpfandrecht,
mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens
durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Die
Grundschuld berechtigt den Darlehensgeber, das Grundstück
im Wege einer Zwangsvollstreckung zu verwerten. Die
Grundschuld hat in der Praxis in den letzten Jahren
die Hypothek als Sicherungsinstrument weitgehend verdrängt.
Die Vorteile der Grundschuld gegenüber der Hypothek -
aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung:
Konditionsanpassungen, Umschuldungen, Abtretungen
sowie Nachbelastungen sind ohne zusätzliche
Grundbucheintragungen möglich.
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Grundschuldbestellung
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In
einer notariellen Urkunde erklärte Zustimmung des
Grundstückseigentümers zur Belastung seines Grundstücks
(Grundschuld), verbunden mit dem Antrag, diese in das
Grundbuch einzutragen.
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H
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Hypothek
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Kurzform
für Hypothekendarlehen. Hierunter versteht man ein
langfristiges Darlehen, zu dessen Absicherung ein
Grundpfandrecht ( Grundschuld
) im Grundbuch eingetragen wird. Das
Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken ist eine
traditionsreiche und bewährte Form der
Baufinanzierung. Es zeichnet sich durch einen für
viele Jahre fest vereinbarten Zins aus. Der
Darlehensnehmer ist damit vor kurzfristigen, überraschenden
Zinsschwankungen sicher. Im rechtlichen Sinn versteht
man unter einer Hypothek ein Grundpfandrecht, mit dem
ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch
Eintragung im Grundbuch belastet wird. In der Praxis
ist die Hypothek heute weitgehend durch Grundschuld
ersetzt.
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Hypothekenkredit
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Darlehen,
das durch ein Grundpfandrecht an einem
Beleihungsobjekt abgesichert wird.
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I
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Immobilie
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Unbebautes
oder bebautes Grundstück; bei bebauten Grundstücken
einschließlich der darauf errichteten Gebäude.
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J
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Jahresleistung
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Die
Jahresleistung oder Annuität errechnet sich bei einem
Annuitätendarlehen aus dem Darlehensnominalbetrag,
dem Zinssatz und dem Tilgungssatz. Da die
Jahresleistung immer gleich bleibt, vermindert sich
mit fortschreitender Tilgung der Zinsanteil, und der
Tilgungsanteil steigt entsprechend.
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K
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Konditionen
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Bedingungen,
zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen
zur Verfügung zu stellen. Im allgemeinen rechnet man
hierzu: Nominalzins, Auszahlungskurs, Dauer der
Zinsfestschreibung, Tilgungssatz und Tilgungsbeginn,
Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren. Nur
aus dem sorgfältigen Vergleich aller
Einzelkonditionen lässt sich ermitteln, ob ein
Darlehensangebot preisgünstiger ist als ein anderes.
Siehe zur Problematik des Effektivzinses
dort. Von den Konditionen zu unterscheiden sind die allgemeinen
Darlehensbedingungen, die die sonstigen
Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und
Darlehensnehmer regeln.
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L
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Laufzeit
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Die
Laufzeit eines Darlehens umfast den Zeitraum von der
Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung.
Darlehen der Hypothekenbanken haben Laufzeiten von
durchschnittlich 30 Jahren. Lange Laufzeiten sind ein
Vorteil, denn sie ermöglichen eine niedrige laufende
Belastung. Nicht zu verwechseln mit der Laufzeit eines
Darlehens ist die Zinsfestschreibung,
d.h. der Zeitraum, für den feste Zinsen vereinbart
sind.
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M
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Mitschuldner
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ein
Darlehensnehmer, zumeist Ehegatte, der als
Gesamtschuldner mit einem anderen Schuldner haftet.
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N
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Nominalbetrag
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Der
im Darlehensvertrag vereinbarte Nennbetrag eines
Darlehens. Der Auszahlungsbetrag liegt häufig unter
dem Nominalbetrag (Auszahlugnskurs).
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Nominalzins
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Zinssatz,
mit dem ein Darlehen zu verzinsen ist. Er ist der an
den Darlehensgeber zu zahlende Zins, im Gegensatz zum
Effektivzins, bei dem es sich nur um eine mehr oder
weniger theoretische Vergleichsgröße handelt.
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Notaranderkonto
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Auf
den Namen des Notars eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden
treuhändlerischen Verwahrung von Fremdgeldern. Das
Notaranderkonto ermöglicht die vorzeitige
Darlehensauszahlung (Valutierung) zur
Kaufpreisabwicklung, solange die Grundschuld
noch nicht eingetragen ist. Hierfür wird von der Bank
in der Regel ein sogenannter Vorvalutierungszuschlag
erhoben.
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O
P
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Pfandbriefe
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Von
Hypothekenbanken ausgegebene festverzinsliche
Wertpapiere, die der Mittelbeschaffung
(Refinanzierung) für Darlehen dienen. Pfandbriefe,
die der Refinanzierung von Hypothekendarlehen dienen,
müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften jederzeit
in gleicher Höhe durch erststellige Hypotheken mit
mindestens gleichem Zinssatz gedeckt sein. Öffentliche
Pfandbriefe ( Kommunalobligationen) dienen der
Refinanzierung von Staatskrediten, das sind v.a.
Darlehen an Bund, Länder und Gemeinden.
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Preisangabenverordnung
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siehe
Effektivzins
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Q
R
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Rangstelle
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Die
Rangstelle gibt bei mehreren im Grundbuch
eingetragenen Belastungen (Vorlastungen) Aufschluss über
die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der
Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden.
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Realkredit
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siehe
Hypothekenkredit
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Refinanzierung
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siehe
Pfandbriefe
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Restschuld
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Der
zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgte (zurückgezahlte)
Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen
Restschuld eines Darlehens kann anhand des Tilgungsplans
festgestellt werden.
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S
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Schufa
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Abkürzung
für: Schutzgemeinschaft für allgemeine
Kreditsicherung. Gemeinschaftseinrichtung der
deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender
Wirtschaftsunternehmen, um einerseits
Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Kreditgeschäft
und andererseits Kreditnehmer vor übermäßiger
Verschuldung zu bewahren. Die Schufa erhält zu diesem
Zweck von den ihr angeschlossenen Instituten
Informationen zur Beurteilung der Bonität der
Kreditnehmer. Die Schufa stellt die bei ihr
vorhandenen Informationen unter Beachtung strenger
Vorschriften des Datenschutzes den Banken auf Anfrage
zur Verfügung.
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Sicherheiten
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Im
Rahmen einer langfristigen Baufinanzierung sind vom
Darlehensnehmer Sicherheiten zu stellen. Dies sind vor
allem Grundpfandrechte, im
Einzellfall auch Bürgschaften oder sonstige
Zusatzsicherheiten.
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T
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Tilgungsaussetzung
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Bereitschaft
der Bank, die vereinbarte Tilgung gegen Abtretung der
Ansprüche aus Bausparverträgen oder einer
Kapitallebensversicherung auszusetzen. Für die Dauer
der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die
vereinbarten Zinsen. Darlehen mit Tilgungsaussetzung
werden häufig auch Bankvorausdarlehen genannt.
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Tilgungsplan
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Der
Tilgungsplan gibt Auskunft über den planmäßigen
Verlauf für die Verzinsung und tilgung eines
Darlehens. Er enthält in der Regel die Leistung für
die einzelnen Zahlungsperioden ( Jahresleistung,
Vierteljahresrate, Monatsrate), den Zinsbetrag, den
Tilgungsbetrag und die jeweilige Restschuld.
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Tilgungsverrechnung
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siehe
Effektivzins
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U
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Umschuldung
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Ablösung
eines bestehenden Kredites durch ein neues Darlehen.
Eine Umschuldung kommt in Frage, wenn kurzfristige
Bankkredite (Zwischenfinanzierung)
in ein langfristiges Hypothekendarlehen umgewandelt
werden sollen; wenn an die Stelle eines
Gleitzinsdarlehens eine Festzinshypothek einer
Hypothekenbank treten soll.
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V
W
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Werbungskosten
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Bei
den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind
bestimmte Aufwendungen ( z.B. Darlehenszinsen, Damnum,
Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten) steuerlich
abzugsfähige Werbungskosten.
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XY
Z
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Zinsfestschreibung
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Zeitraum,
für den die Konditionen
von der Hypothekenbank garantiert werden. Die Darlehen
der Hypothekenbanken werden mit Festzins angeboten.
Der Darlehensnehmer kann dabei in der Regel zwischen
Zinsfestschreibungen bis zu 20 Jahren wählen. In
Einzelfällen ist auch die Zinsfestschreibung für die
volle Darlehenslaufzeit ( bei 1% Anfangstilgung ca. 30
Jahre) möglich. Die Zinsfestschreibung hat gegenüber
dem variablen Zins den Vorteil, daß der
Darlehensnehmer seine finanzielle Belastung
langfristig sicher kalkulieren kann. In Zeiten
niedriger Zinsen ist es ratsam, sich den Niedrigzins
durch Wahl einer möglichst langfristigen
Zinsfestschreibung zu sichern.
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Zwischenfinanzierung
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Dient
zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs
bis zur Auszahlung der langfristigen Finanzmittel.
Zugesagte Mittel können in der Bauphase nicht immer
so schnell zur Verfügung gestellt werden, wie es z.B.
zur Begleichung der in kurzen Abständen anfallenden
Handwerkerrechnungen erforderlich ist.
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Zweck
(Bestimmungserklärung)
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Vereinbarung
zwischen der Bank und dem Darlehensnehmer bzw. Grundstückseigentümer
über den Umfang der durch die Grundschuld gesicherten
Verbindlichkeiten. |

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