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Die Reisekrankenversicherung ist nur für den gesetzlich Versicherten ein Muß,
privat Versicherte genießen diesen Schutz bereits über ihren ganz normalen Tarif.
Für einen sehr geringen Beitrag schützen Sie sich und Ihre Familie vor den
teilweise eklatanten Kosten einer ärztlichen Behandlung während Ihres Urlaubes.
Gerade die USA aber auch einige europäische Staaten sind dafür bekannt,
daß ein Vielfaches dessen in Rechnung gestellt wird,
von dem was in Deutschland für dieselbe Leistung liquidiert worden wäre.
Sparen Sie also beim Jahresurlaub nicht an der falschen Stelle.
Freiberufler
Arbeiten Sie als Freiberufler, dann können Sie nach dem Sozialgesetzbuch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wenn Sie unmittelbar vorher mindestens 12 Monate oder in den letzten fünf Jahren mindesten 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.
Wer als Freiberufler gilt, wird im EStG bestimmt. Hierzu zählen u. a. selbstständig tätige Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Heilpraktiker sowie Dolmetscher.
Freiberufler können sich auch jederzeit privat kranken versichern