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Ersatz für Hab und Gut
Eine Hausratversicherung hilft finanziell nach Einbruch, Wohnungsbrand, Sturm oder Wasserschaden.
Grundschutz nahezu identisch
Die so genannte Grunddeckung ist bei fast allen Hausratversicherungen gleich. Sie deckt entweder die Reparatur oder bei Zerstörung den Wiederbeschaffungswert von Einrichtungs-, Haushalts- und Gebrauchsgegenständen ab. Allerdings nur wenn diese durch folgende Ereignisse beschädigt werden: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Hagel, Sturm Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser oder Heizungsflüssigkeit. Viele Tarife enthalten neben dem Grundschutz noch Extras wie z.B. finanzielle Absicherung bei Fahrraddiebstahl oder Diebstahl aus einem Pkw.
Wohnort bestimmt Tarif
Die Höhe der Prämie hängt unter anderem von der Wohngegend des Versicherungsnehmers ab. In ländlichen, ruhigen Gebieten ist der Schutz preiswerter als in Großstädten, da dort häufiger Schäden auftreten. Die meisten Versicherer teilen daher das Bundesgebiet in vier Tarifzonen ein: Orte mit niedrigem Risiko bis hin zu Orten mit höchstem Risiko (H I bis H IV). Einige Versicherer arbeiten allerdings auch mit sechs Tarifzonen. Für Hamburg, Köln und Frankfurt am Main gilt z.B. aufgrund der Schadenhäufigkeit in Stadtgebieten die Zone VI. Hier ist die Absicherung besonders teuer.
Pauschal oder genau
Neben dem Wohnort bestimmt auch der Wert des Hausrates die Prämie. Der Versicherungsnehmer hat zwei Möglichkeiten. Entweder führt er alle Gegenstände der Wohnung in einer Liste auf oder er schätzt den Wert des Hausrates. Bei dieser Pauschalmethode wird pro Quadratmeter Wohnfläche ein bestimmter Geldbetrag - üblich sind 600 Euro - fällig. Wichtig: Den Wert des Hausrates und damit die Versicherungssumme sollten Versicherte nicht zu niedrig schätzen. Sonst gelten Sie als "unterversichert" und erhalten im Schadenfall nur einen Teil der vereinbarten Summe.
Wenn der Hausrat umzieht
Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Policen. Wie aber sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn man umzieht? Immerhin kann sich der Wohnungswechsel eine Weile hinziehen und oft ist man vorübergehend Besitzer von zwei Unterkünften. Während des Umzugs sind grundsätzlich die alte und die neue Wohnung gleichzeitig versichert - vorausgesetzt man wechselt den Wohnort innerhalb Deutschlands. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel, spätestens jedoch zwei Monate nach Umzugsbeginn, ist dann nur noch die neue Bleibe versichert. Durch den Wohnungswechsel ändert sich oft auch der Wert des Hausrats. Wer eine größere Wohnung bezieht schafft oft mehr Einrichtung an, so dass der Gesamtwert die alte Versicherungssumme übersteigt. Wichtig zu wissen ist, dass bei einem Versicherungsschaden dieser nur noch anteilig ersetzt wird. Deshalb sollten Sie nach einem Umzug unbedingt prüfen ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert des Hausrates entspricht. Wenn nicht, sollten Sie die Police umgehend anpassen.